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Newsletter 1/2023


Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter VBW-kompakt informieren wir Sie regelmäßig über Aktivitäten des Vereins sowie relevante Neuigkeiten aus den Bereichen Technik und Innovation, Infrastruktur, Digitalisierung, Logistik sowie Schifffahrtsrecht und Verkehrspolitik. 

INHALT

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Die Wasserstraße ist von überragendem öffentlichen Interesse!

Derzeit berät der Deutsche Bundestag über das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz. Neben einer Reihe von kleineren Verbesserungen, bei denen alle Verkehrsträger mit einbezogen werden sollen, steht die fehlende Berücksichtigung von Wasserstraßenvorhaben als im überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit dienend im Fokus der Diskussionen um diese Gesetzesinitiative.

VBW und BÖB haben, im Schulterschluss mit weiteren Verbänden, in den vergangenen Wochen und Monaten in vielen Gesprächen mit den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern für eine Berücksichtigung der Wasserstraße geworben. Für uns ist klar, dass der einzige Verkehrsträger, der noch freie Kapazitäten für Güterverkehre hat und zudem erwiesenermaßen deutlich umweltfreundlicher als die Straße ist, die Beschleunigungsinstrumente erhalten muss, die auch für Straße und Schiene eingeführt werden sollen.

Konkret setzen wir uns dafür ein, dass die im Wasserstraßenausbaugesetz aufgeführten Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs und die hervorgehobenen Vorhaben mit dem Prädikat „Engpassbeseitigung“ ebenso wie die laufenden und fest disponierten Vorhaben als im überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit dienend ausgewiesen werden. In unserer Stellungnahme zum Gesetzentwurf im Rahmen der Verbändebeteiligung haben wir uns entsprechend positioniert. Einige Zeit später hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme die Bundesregierung ebenfalls aufgefordert, die Wasserstraße gleichrangig zu Schiene und Straße zu behandeln.

Das Gesetz befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren. Daher haben sich viele unserer Häfen auch an ihre regionalen Bundestagsabgeordneten gewandt, um für die Berücksichtigung der Wasserstraße zu werben. Die ersten Rückantworten der Abgeordneten sind positiv. Sollte das Gesetz trotzdem ohne überragendes öffentliches Interesse für Bundeswasserstraßen beschlossen werden, wäre dies ein fatales Signal für alle, die sich für diesen umweltfreundlichen Verkehrsträger engagieren. Dass beispielsweise die Abladeoptimierung am Mittelrhein, zu der seit Monaten Expertinnen und Experten aus der Bundesverwaltung, den Ländern, Wirtschaft und Industrie und der Fachverbände in einer vom Bundesverkehrsminister eingesetzten Beschleunigungskommission engagiert und konstruktiv Vorschläge für Beschleunigung erarbeiten, und die ein sagenhaftes Nutzen-Kosten-Verhältnis von 30 zu 1 aufweist, für das öffentliche Interesse weniger wichtig sein soll als zahlreiche Ortsumgehungen, ist auf der Sachebene nicht nachvollziehbar.

VBW und BÖB appellieren daher mit Nachdruck an die Koalitionsfraktionen, den Gesetzentwurf bis zur abschließenden 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag durch die Berücksichtigung der Wasserstraße noch einmal entscheidend zu verbessern.

(Bildquelle: Florentine / pixelio.de)

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Austausch mit der SPD-Küstengang zu Finanzierung und Beschleunigung der Wasserstraße

Ende Mai diskutierte unser Geschäftsführer Marcel Lohbeck in seiner Rolle als Co-Sprecher der Initiative System Wasserstraße (ISW) und Geschäftsführer des Vereins für europäische Binnenschifffahrt und Wasserstraßen mit den Mitgliedern der SPD-Küstengang über die Finanzierung der Bundeswasserstraßen und die schnellere Umsetzung von Bauvorhaben und Unterhaltungsmaßnahmen. Die SPD-Küstengang ist ein Zusammenschluss von SPD-Bundestagsabgeordneten aus den fünf Bundesländern mit Zugang zu Nord- bzw. Ostsee.

Für VBW und BÖB ist klar: See- und Binnenwasserstraßen müssen als ganzheitliches System und nationale Aufgabe gesehen werden. Deswegen muss endlich eine auskömmliche, überjährige und projektunabhängige Finanzierung für die Infrastruktur her. Die Wasserstraße darf in den Verhandlungen für den Bundeshaushalt 2024 nicht wieder benachteiligt werden.

Gleichzeitig müssen die in der Wasserstraßenverwaltung vorhandenen Potenziale gehoben werden, d. h. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von bürokratischem Ballast befreit, die regionale Kompetenz der Ämter und die Attraktivität des Arbeitgebers gestärkt werden. Hierzu haben 21 Wirtschaftsverbände unter dem Dach der ISW, darunter auch der VBW und der BÖB, gemeinsame Vorschläge entwickelt. Das ISW-Papier kann hier heruntergeladen werden.

Die Initiative System Wasserstraße ist ein Zusammenschluss aus Schifffahrtsgewerbe, Häfen, der Transport- und Logistikbranche, der verladenden Industrie und der Planungs- und Bauwirtschaft. Gemeinsam artikuliert die Initiative System Wasserstraße Missstände am Zustand der Wasserstraßen und formuliert Forderungen und Ideen, mit denen das System Wasserstraße verbessert werden soll.

(Bildquelle: BÖB)

(v. l. n. r. Metin Hakverdi, MdB (Berichterstatter für den Einzelplan 12 im Haushaltsausschuss), Mathias Stein, MdB (Koordinator der Parlamentariergruppe Binnenschifffahrt), Uwe Schmidt, MdB (Berichterstatter für Seeverkehr, Maritimes und Häfen) und Marcel Lohbeck (Geschäftsführer BÖB und VBW))

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Gewerbegespräch über Erfahrungen bei der Zulassung von elektronischen Geräten an Bord von Binnenschiffen

Am 07.06.2023 führte der VBW ein Online-Gewerbegespräch über Erfahrungen bei der Zulassung von elektronischen Geräten an Bord von Binnenschiffen, an dem zahlreiche Reedereien, darunter die Bavaria AG, Contargo, die Reederei Deymann, die HGK Shipping und Rhenus teilnahmen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten eindrucksvoll auf, dass moderne Binnenschiffe über zunehmend komplexere elektrische Systeme verfügen, wodurch die Anforderungen an die Expertise der Beschäftigten in den staatlichen Zulassungsbehörden, aber auch der zeitliche Prüfungsaufwand deutlich gestiegen sind. Dabei sind die staatlichen Stellen aufgrund mangelnden Fachpersonals bereits heute überlastet, was zu erheblichen Verzögerungen und damit zusätzlichen Kosten auf Seiten der Schiffsbetreiber führt.

Die Branchenvertreter nehmen an, dass diese Problematik mit fortschreitender Erneuerung der Flotte eher zunehmen wird. Im Fachgespräch diskutiert wurden daher Möglichkeiten zur Erweiterung des Angebots an Zulassungsstellen für Schiffe über die staatliche Zulassungsstelle (Dezernat Technische Dienste (vormals ZSUK)) hinaus. Neben der bereits bestehenden Option der Zulassung durch Klassifikationsgesellschaften wurde z. B. auch die Möglichkeit einer Zulassung durch unabhängige, zertifizierte Sachverständige (z. B. Ingenieurbüros) erörtert. In den Niederlanden wird dies bereits erfolgreich praktiziert.

Darüber hinaus wurden Möglichkeiten zur Verringerung des Personalaufwandes bei Schiffsinspektionen und zur Harmonisierung der Vorschriftenauslegung insbesondere in Deutschland und den Niederlanden diskutiert. Geplant ist nun, eine gemeinsame Positionierung mit dem Verband für Schiffbau und Meerestechnik zu erarbeiten, die auf die Bedürfnisse der Praxis auf Seiten der Hersteller und Schiffsbetreiber abgestimmte Vorschläge enthält und als Basis für einen Dialog mit Verwaltung und Politik dienen soll.

(Bildquelle: klaas hartz  / pixelio.de)

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Sitzung des Fachausschusses für Wirtschaft und Logistik

Auf Einladung des Vorsitzenden Ralf Karpa kam der Fachausschuss für Wirtschaft und Logistik am 6. Juni zu seiner dritten Sitzung in den Räumlichkeiten des Hafens Frankfurt zusammen. Auf der Tagesordnung standen die Schwerpunkte der Binnenhäfen in der Nationale Hafenstrategie, die Beschleunigungskommission zur Abladeoptimierung am Mittelrhein, in der VBW und BÖB aktiv mitwirken, die BÖB-Initiative für ein Förderprogramm für wassernahe Infrastrukturen sowie weitere aktuelle verkehrspolitische Themen wie ein Ausblick auf den Bundeshaushalt 2024, der Transformationsprozess der WSV, der Infrastrukturdialog des Bundes als Vorbereitung für einen neuen Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan und ein Rückblick auf erfolgreiche Veranstaltungsformate wie die verkehrspolitischen Frühstücke der Binnenhäfen, die transport und logistik 2023 und der Parlamentarischen Abend der Parlamentarischen Gruppe Binnenschifffahrt. Die vierte Sitzung des Ausschusses wird am 19. Oktober in Berlin stattfinden.

(Bildquelle: VBW)

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Delegierte Rechtsakte der EU-Kommission über erneuerbaren Wasserstoff veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat in zwei delegierten Rechtsakten detaillierte Regeln für die EU-Definition von erneuerbarem Wasserstoff veröffentlicht. Gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sind die beiden Rechtsakte miteinander verknüpft und notwendig, damit die Kraftstoffe auf die Erneuerbare-Energien-Ziele der EU-Länder angerechnet werden können. Bis 2030 will die EU gemäß dem REPowerEU-Plan 10 Millionen Tonnen erneuerbaren Wasserstoff aus heimischen Quellen und 10 Millionen Tonnen aus importierten erneuerbaren Quellen produzieren.

Diese Rechtsakte sind Teil eines umfassenden EU-Rechtsrahmens für Wasserstoff, der auch Investitionen in die Energieinfrastruktur und Vorschriften für staatliche Beihilfen sowie gesetzgeberische Ziele für erneuerbaren Wasserstoff in der Industrie und im Verkehrssektor umfasst.

Der erste Rechtsakt legt fest, unter welchen Bedingungen Wasserstoff, wasserstoffbasierte Kraftstoffe oder andere Energieträger als erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (Renewable fuels of non-biological origin - RFNBO) angesehen werden können. Dabei wird nicht nur definiert, was in der EU unter erneuerbarem Wasserstoff zu verstehen ist, sondern auch das in der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien festgelegte Prinzip der "Zusätzlichkeit" für Wasserstoff präzisiert. Mit diesem Prinzip soll sichergestellt werden, dass die Versorgung mit erneuerbarem Wasserstoff, die bis 2030 erreicht werden soll, an neue und nicht an bestehende Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen gekoppelt wird, um Anreize für eine Erhöhung der in der EU verfügbaren Menge an erneuerbarer Energie zu schaffen. Der Rechtsakt legt auch Kriterien fest, die sicherstellen, dass erneuerbarer Wasserstoff nur dann und dort erzeugt wird, wo er benötigt wird, und beschreibt, wie die Hersteller die Einhaltung der Vorschriften nachweisen können.

Der zweite Rechtsakt enthält eine Methode zur Berechnung der Lebenszyklustreibhausgasemissionen von RFNBO. Diese beiden Rechtsakte schaffen Rechtssicherheit sowohl für die Hersteller als auch für die Nutzer von sauberem Wasserstoff.

(Bildquelle: Schmuttel / pixelio.de)

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Leitfaden für Praktiker: Cybersicherheit in der Binnenschifffahrt – Schwerpunkt Häfen

Der Europäische Ausschuss für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) hat einen Good-Practice-Leitfaden zur Cybersicherheit in der Binnenschifffahrt mit dem Schwerpunkt Häfen veröffentlicht. Dieser steht in Deutsch, Französisch, Niederländisch und Englisch zum Download zur Verfügung. Der Leitfaden wurde in Partnerschaft mit dem Europäischen Verband der Binnenhäfen (EFIP) entwickelt und soll allen Binnenhäfen, unabhängig von ihrer Größe oder Lage in Europa, als leicht verständlicher Rahmen dienen.

Die Digitalisierung ist für die strategische Ausrichtung der Binnenschifffahrt von großer Bedeutung. Sie wird in den nächsten Jahren eine entscheidende Rolle spielen. Diese Entwicklung bringt jedoch auch neue Risiken und Herausforderungen mit sich, wie z. B. die Cybersicherheit.

Der Good-Practice-Leitfaden soll einen Überblick über Cyber-Risiken, Bedrohungen und Abwehrmaßnahmen mit besonderem Fokus auf den Bereich der Binnenhäfen geben. Das Hauptziel besteht darin, den Stakeholdern ein besseres Verständnis der Urheber von Cyber-Angriffen und ihrer Motive sowie der Vermögenswerte von Binnenhäfen zu vermitteln, die bei der Bewertung von Cyber-Bedrohungen und -Risiken berücksichtigt werden müssen. Der Leitfaden gibt auch einen Überblick über bewährte Verfahren bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Minderung von Cyber-Risiken.

Der Leitfaden beschreibt die Bedrohungslandschaft in Binnenhäfen und deren Auswirkungen auf Akteure, Hafenanlagen, Bedrohungstaxonomie und Angriffsszenarien. Darauf aufbauend werden risikomindernde Maßnahmen beschrieben, die zur Verbesserung der Cyber-Sicherheit in Häfen ergriffen werden sollten. Mit ca. 120 Maßnahmen, die auf die Situation in Binnenhäfen zugeschnitten sind, bildet dies den Kern des Leitfadens. Im letzten Teil werden umsetzbare Maßnahmen für eine verbesserte Sicherheitshygiene als erste Schritte für IT- und Nicht-IT-Akteure skizziert.

Obwohl der Schwerpunkt dieses Leitfadens auf Binnenhäfen liegt, sind einige Aspekte und Maßnahmen zur Risikominderung auch für andere Akteure in der Binnenschifffahrt wie Wasserstraßenverwaltungen oder Schiffsbetreiber relevant.

(Bildquelle: setcookie / pixelio.de)

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Studie zur nachhaltigen Verwaltung und Entwicklung von Binnenhäfen

Die Europäische Kommission (GD MOVE) hat im November 2022 eine Studie zur nachhaltigen Verwaltung und Entwicklung von Binnenhäfen in Auftrag gegeben. Mit der Durchführung wurde ein Konsortium unter der Leitung von Ecorys beauftragt. Ziel der Studie ist es, die Faktoren zu identifizieren und zu bewerten, die die nachhaltige Entwicklung von Binnenhäfen beeinflussen, und Lösungen vorzuschlagen, um ökologische Ziele in Verbindung mit ihrer wirtschaftlichen Entwicklung zu erreichen. Der Geltungsbereich der Studie umfasst alle TEN-V-Binnenhäfen und die sie verbindenden Seehäfen in Verbindung mit der Binnenschifffahrt. Die Studie ist auf 3 Jahre angelegt.

Die Studie wird sich insbesondere mit den Umweltauswirkungen, den Rechtsvorschriften und dem politischen Rahmen befassen und ökologisch nachhaltige Lösungen vorschlagen. Auch wird die Rolle der Binnenhäfen als Energieknotenpunkte und ihre Funktion in der Kreislaufwirtschaft untersucht. Die Studie wird Instrumente für Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagementsysteme entwickeln und diese durch Pilotprojekte in einigen Binnenhäfen umsetzen. Sie wird den Stand der Digitalisierung der Binnenhäfen bewerten und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen. Es wird untersucht, wie die Binnenschifffahrt über den traditionellen Stadtverkehr hinaus genutzt werden kann. Die Ergebnisse werden durch eine Kampagne, eine Website und eine Abschlussveranstaltung verbreitet.

Im Rahmen der Studie wurde nun eine Umfrage gestartet. Wir bitten alle Mitglieder, sich an dieser Studie bis zum 19. Juli 2023 zu beteiligen, da lokale Beiträge von unschätzbarem Wert sind.

(Bildquelle: SBO)

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VBW beim Hydrogen 3D Accelerator Workshop von UTV und VOTOB

Am 20. Juni 2023 hat Ferhat Tasli für den VBW am Wasserstoff-Accelerator-Workshop teilgenommen, der in Zusammenarbeit mit VOTOB, dem niederländischen Tanklagerverband, und UTV, dem Unabhängigen Tanklagerverband e.V., sowie mit Unterstützung des HCSS - The Hague Centre for Strategic Studies und der Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG stattfand. Der Workshop gab rund 40 Experten und Fachleuten von Tanklagerbetreibern, Infrastrukturbetreibern, Genehmigungsbehörden, Logistikunternehmen und industriellen Abnehmern aus den Niederlanden und Deutschland eine hervorragende Gelegenheit, sich mit den Energieträgern der Zukunft auseinanderzusetzen. Dabei wurden spannende Projekte in beiden Ländern beleuchtet und die Synergiepotenziale der Wasserstoffwirtschaft, grenzüberschreitende Kooperationen sowie Herausforderungen beim Aufbau einer Wasserstoff-Wertschöpfungskette diskutiert.

Besonders wichtig war die Identifizierung neuer Optionen für bestehende und geplante Projekte in Nordrhein-Westfalen. Dabei lag ein besonderes Augenmerk auf der Zusammenarbeit mit den niederländischen Nordseehäfen, die großes Potenzial bieten. Für Import- und Distributionsmöglichkeiten von grünem Wasserstoff via Pipeline, Binnenwasserstraße und Schiene wurden verschiedene Lösungsansätze intensiv diskutiert und auf einer beeindruckenden 15 m² großen Landkarte visualisiert, die die zukünftige Wasserstoffwelt in den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen abbildet.

Im Fazit der Veranstaltung waren sich die Expertinnen und Experten einig, dass die gewonnenen Erkenntnisse und die gestärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft und zur Förderung der Binnenschifffahrt als umweltfreundlichen Transportweg leisten werden.

(Bildquelle: UTV)

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Terminankündigung Fachausschüsse, Arbeitsgruppen und Verband

Fachausschuss "Digitalisierung"

28. August 2023
Hybrid (Duisburg, Haus Rhein)

Fachausschuss "Binnenschiffe"

5. September 2023
13:00 – 16:00 Uhr
Hybrid (Duisburg, Haus Rhein)

Mitgliederversammlung und VBW-Bankett

13. September 2023
Duisburg

Fachausschuss "Wirtschaft und Logistik"

19. Oktober 2023
Berlin

6. BinSmart Treffen und AutonomSOW Abschluss

28. – 29. November 2023
Berlin

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Verein für europäische Binnenschifffahrt und Wasserstraßen e.V.
Marcel Lohbeck
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