Auf der Grundlage des Beschlusses des Synodalkreises im April 2022, wonach sich das Bistum Aachen in seiner zukünftigen territorialen Grundstruktur in ca. 50 Pastorale Räume gliedern soll, wurde ab September 2022 eine von der Leitungskonferenz des Bischofs im Einvernehmen mit dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat eingesetzte Projektgruppe unter Leitung des Diözesanökonomen mit dem Auftrag betraut, die konkrete Rechtsträgerstruktur dieser Pastoralen Räume und ihrer Vermögensverwaltung zu entwickeln. Am 18. Januar 2023 wurde als einstimmiges Ergebnis dieser Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat, Priesterrat, Diözesanpastoralrat, Diözesanrat der Katholik*innen, Diözesancaritasrat und der KV-Initiative „Kirche bleibt hier“ sowie dem Bischöflichen Generalvikariat als Rechtsträgerstruktur vorgeschlagen, grundsätzlich eine Kirchengemeinde Körperschaft des öffentlichen Rechts je Pastoralem Raum zu errichten, jedoch in begründeten Fällen die Errichtung von bis zu maximal drei Kirchengemeinden auf dem Gebiet eines Pastoralen Raums mit einem Kirchengemeindeverband zu ermöglichen.
Dieser Vorschlag wurde von allen Gremien des Bistums positiv aufgenommen und bildete damit eine der Grundlagen des im Januar 2023 begonnenen Beratungsprozesses zur Konkretisierung der Grenzen der Pastoralen Räume, der mit der Umschreibung der 44 zu errichtenden Pastoralen Räume am 31. Dezember 2023 seinen Abschluss gefunden hat und die Errichtung der Pastoralen Räume zum 1. Januar 2025 vorsieht.