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Sehr geehrte Kirchenvorstände
im Bistum Aachen,

Martin Tölle,
Ökonom des Bistums Aachen

die Schritte zur Veränderung der Rechtsträgerstrukturen in den Pastoralen Räumen werden in Form von "Fahrplänen" und Beschlussvorschlägen nun konkret. Ferner kann ab dem 11. Oktober mit der Ausschreibung der Stelle der Verwaltungsleiterin/des Verwaltungsleiters begonnen werden.

Darüber hinaus soll es in diesem Newsletter um den aktuellen Stand des Veränderungs-Prozesses und die Bedeutung der kommenden Entscheidungen gehen. Am Ende informieren wir noch über die jüngsten Entwicklungen zum Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG).

Am Ende dieses Vorworts möchte ich mich zudem noch bei den Mitgliedern des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates und des Domkapitels in seiner Funktion als Konsultorenkollegium für das ausgesprochene Vertrauen bedanken, woraufhin mich Bischof Dr. Helmut Dieser für eine weitere Amtszeit, beginnend am 1. Januar 2025, zum Ökonom des Bistums Aachen ernannt hat.

Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen,

Martin Tölle
Ökonom des Bistums Aachen

Der aktuelle Stand des Veränderungs-Prozesses.

Herausforderungen aktiv gestalten.

Auf der Grundlage des Beschlusses des Synodalkreises im April 2022, wonach sich das Bistum Aachen in seiner zukünftigen territorialen Grundstruktur in ca. 50 Pastorale Räume gliedern soll, wurde ab September 2022 eine von der Leitungskonferenz des Bischofs im Einvernehmen mit dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat eingesetzte Projektgruppe unter Leitung des Diözesanökonomen mit dem Auftrag betraut, die konkrete Rechtsträgerstruktur dieser Pastoralen Räume und ihrer Vermögensverwaltung zu entwickeln. Am 18. Januar 2023 wurde als einstimmiges Ergebnis dieser Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat, Priesterrat, Diözesanpastoralrat, Diözesanrat der Katholik*innen, Diözesancaritasrat und der KV-Initiative „Kirche bleibt hier“ sowie dem Bischöflichen Generalvikariat als Rechtsträgerstruktur vorgeschlagen, grundsätzlich eine Kirchengemeinde Körperschaft des öffentlichen Rechts je Pastoralem Raum zu errichten, jedoch in begründeten Fällen die Errichtung von bis zu maximal drei Kirchengemeinden auf dem Gebiet eines Pastoralen Raums mit einem Kirchengemeindeverband zu ermöglichen.

Dieser Vorschlag wurde von allen Gremien des Bistums positiv aufgenommen und bildete damit eine der Grundlagen des im Januar 2023 begonnenen Beratungsprozesses zur Konkretisierung der Grenzen der Pastoralen Räume, der mit der Umschreibung der 44 zu errichtenden Pastoralen Räume am 31. Dezember 2023 seinen Abschluss gefunden hat und die Errichtung der Pastoralen Räume zum 1. Januar 2025 vorsieht.

 

Rechtsträgerstruktur der Pastoralen Räume.

Hilfestellung und Beschlussvorschläge.

Die Bildung der Rechtsträger für den Pastoralen Raum wird einheitlich zum 1. Januar 2026 erfolgen (siehe auch KV-Newsletter II/2024). Dieser Rechtsträger entsteht entweder durch die Verei­nigung aller heute noch bestehenden Kirchengemeinden zu einer Kirchengemeinde auf Ebene des Pastoralen Raums oder durch die Bildung eines (kleinen) Kirchengemeindeverbandes (kgv), wenn mehr als eine (aber maximal drei) Kirchengemeinden gebildet werden.

Ein zum 1. Januar 2026 entstehender kgv umfasst dann die Kirchengemeinden im Bereich des Pasto­ralen Raums. Die Vereinigung der Kirchengemeinden auf die endgültige Struktur innerhalb des Pastoralen Raums (also maximal drei Kirchengemeinden) kann entweder zum 1. Januar 2026, zum 1. Januar 2027 oder spätestens zum 1. Januar 2028erfolgen. Die Entscheidung über den Zeitpunkt zur Vereinigung der Kirchengemeinden liegt bei den Kirchenvorständen. Werden die Kirchengemeinden zum 1. Januar 2026 noch nicht auf die endgültige Struktur vereinigt, besteht der kgv als Rechtsträger für den Pastoralen Raum somit für die Übergangszeit – längstens jedoch bis zum 1. Januar 2028 – aus mehr als drei Kirchengemeinden.

Ausschreibung beginnt am 11. Oktober.

Neue Verwaltungsleiterinnen und -leiter gesucht.

Die Verwaltungsleiterinnen und -leiter in den zukünftigen Pastoralen Räumen im Bistum Aachen werden verantwortlich sein für die Organisation und Leitung der Vermögens-, Finanz-, Personal- und Immobilienverwaltung im Pastoralen Raum mit seinen Rechtsträgern „Kirchengemeinde/Kirchengemeindeverband“. Die Implementierung bzw. Einstellung der Verwaltungsleiterinnen und -leiter erfolgt zum/ab dem 1. Januar 2025 mit Errichtung der Pastoralen Räume, damit diese von Beginn an an der Leitung des Pastoralen Raums teilhaben und ggf. erforderliche Anpassungen der Rechtsträger im Zusammenwirken mit den Verwaltungszentren und dem Bischöflichen Generalvikariat begleiten und umsetzen können.

Die geeigneten Personen für diese interessante und verantwortungsvolle Aufgabe in der Gestaltung der Pastoralen Räume als Netzwerk vielfältiger Orte von Kirche werden ab jetzt über entsprechende Ausschreibungsverfahren gesucht. Mit der Veröffentlichung dieser KV-Info werden ab dem 11. Oktober 2024 den Kirchengemeinden/ Kirchengemeindeverbänden hierzu die notwendigen Unterlagen für die Ausschreibungen zur Verfügung gestellt.

Ab dem 11. Oktober werden die Ausschreibungsunterlagen für die Stellen der Verwaltungsleiterinnen und -leiter zur Verfügung gestellt.

Finanzierung der neuen Verwaltungsleiterinnen und –leiter.

Zusätzliche Zuweisungen aus Kirchensteuern.

Im Bistum Aachen wurde die Entscheidung getroffen, die Verwaltungsleiterinnen und leiter nicht beim Bistum Aachen, sondern bei den Kirchengemeinden KöR bzw. Kirchengemeindeverbänden KöR anzustellen.

Dies stärkt die Rolle der Verwaltungsleiterinnen und –leiter als besondere Bevollmächtigte der Kirchenvorstände und Verbandsvertretungen, diese in der Leitung des Pastoralen Raums im operativen Handeln zu vertreten und die Kirchenvorstände/Verbandsvertretungen bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung in der Vermögens-, Finanz-, Personal- und Immobilienverwaltung der Kirchengemeinden bzw. Kirchengemeindeverbände zu unterstützen.

Zur (Re-)Finanzierung der Personalkosten der Verwaltungsleiterinnen und -leiter werden den Anstellungsträgern (d.h. der jeweiligen Kirchengemeinde bzw. dem jeweiligen Kirchengemeindeverband) nach erfolgter Auswahl und Anstellung im beschriebenen Verfahren ab 2025 gegenüber den derzeitigen Schlüsselzuweisungen zusätzliche Zuweisungen aus Kirchensteuern zur Verfügung gestellt.

Den Anstellungsträgern werden zusätzliche Zuweisungen aus Kirchensteuern zur Verfügung gestellt.

KVVG tritt am 1. November in Kraft.

Gesicherte Rechtsgrundlage gewählter Kirchenvorstände.

Mittlerweile wurden im nordrhein-westfälischen Landtag sowie zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den fünf katholischen (Erz-)Bistümern in Nordrhein-Westfalen die notwendigen Entscheidungen getroffen, sodass am 1. November 2024 das neue Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz als gesicherte Rechtsgrundlage gewählter Kirchenvorstände im Bistum Aachen in Kraft tritt.

In einem Sondernewsletter wird noch im Oktober umfassend über das neue KVVG informiert. Die nächste reguläre Ausgabe der quartalsweise erscheinenden KV-Info wird voraussichtlich Mitte Dezember 2024 verschickt.

Kontakt
Gabriela Pokall, Justitiarin
E-Mail: kvgesetz@bistum-aachen.de
Tel.: 0241 – 45 24 77

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