wie angekündigt, informieren wir Sie mit diesem Sondernewsletter über das Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz.
Mit Wirkung zum 1. November 2024 hat der nordrhein-westfälische Landtag am 9. Oktober 2024 die Aufhebung des preußischen Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) beschlossen. Gleichzeitig treten auf der Ebene der einzelnen (Erz-)Bistümer Kirchenvermögensverwaltungsgesetze (KVVG) in Kraft, die das bisherige staatliche Recht ersetzen.
Bitte beachten Sie dazu die gemeinsame Erklärung der (Erz-)Bischöfe in NRW sowie das Schreiben unseres Generalvikars und die Pressemitteilung.
Für einen schnellen Überblick haben wir eine Kurzpräsentation mit den wichtigsten Änderungen im Vergleich zum bisherigen Vermögensverwaltungsgesetz erstellt.
Alle relevanten Gesetzestexte wie das KVVG, die Wahlordnung, die staatliche Vereinbarung und die Begleitgesetze und -verordnungen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. Die amtlichen Fassungen erscheinen in einer Sonderausgabe des Kirchlichen Anzeigers des Bistums Aachen in der KW 43.
Zur neuen Wahlordnung werden in Kürze noch Ausführungsbestimmungen erlassen werden, auf deren Basis die Kirchenvorstandswahlen am 8./9. November 2025 stattfinden können.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen im Justitiariat gerne zur Verfügung.
Mit herzlichen Grüßen,
Gabriela Pokall
Justitiarin
Tel: 0241 / 452-477
E-Mail: kvgesetz@bistum-aachen.de