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Sehr geehrte Kirchenvorstände
im Bistum Aachen,

wie angekündigt, informieren wir Sie mit diesem Sondernewsletter über das Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz.

Mit Wirkung zum 1. November 2024 hat der nordrhein-westfälische Landtag am 9. Oktober 2024 die Aufhebung des preußischen Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) beschlossen. Gleichzeitig treten auf der Ebene der einzelnen (Erz-)Bistümer Kirchenvermögensverwaltungsgesetze (KVVG) in Kraft, die das bisherige staatliche Recht ersetzen.

Bitte beachten Sie dazu die gemeinsame Erklärung der (Erz-)Bischöfe in NRW sowie das Schreiben unseres Generalvikars und die Pressemitteilung.

Für einen schnellen Überblick haben wir eine Kurzpräsentation mit den wichtigsten Änderungen im Vergleich zum bisherigen Vermögensverwaltungsgesetz erstellt.

Alle relevanten Gesetzestexte wie das KVVG, die Wahlordnung, die staatliche Vereinbarung und die Begleitgesetze und -verordnungen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. Die amtlichen Fassungen erscheinen in einer Sonderausgabe des Kirchlichen Anzeigers des Bistums Aachen in der KW 43.

Zur neuen Wahlordnung werden in Kürze noch Ausführungsbestimmungen erlassen werden, auf deren Basis die Kirchenvorstandswahlen am 8./9. November 2025 stattfinden können.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen im Justitiariat gerne zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen,
Gabriela Pokall
Justitiarin

Tel: 0241 / 452-477
E-Mail: kvgesetz@bistum-aachen.de

Gemeinsame Erklärung der (Erz‑)Bischöfe in NRW

zur Neuordnung der rechtlichen Vertretung und Vermögensverwaltung der katholischen Kirchengemeinden.

Mit Wirkung zum 1. November 2024 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen das preußische Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 aufgehoben. Zum gleichen Zeitpunkt haben wir, die Erzbischöfe von Köln und Paderborn sowie die Bischöfe von Aachen, Essen und Münster, für den Bereich unserer jeweiligen (Erz-)Diözesen in Abstimmung mit der Apostolischen Nuntiatur – als Vertretung des Heiligen Stuhls – überwiegend inhaltsgleiche diözesane Vermögensverwaltungsgesetze in Kraft gesetzt. Diese schreiben insbesondere die rechtliche Vertretung katholischer Kirchengemeinden durch mehrheitlich gewählte Kirchenvorstände fort.

Wir stehen für die fünf (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen hinter dieser Grundsatzentscheidung. Mit dieser Entscheidung bekennen wir uns zugleich zu einem dauerhaften Erhalt der gut bewährten rechtlichen Vertretung und Vermögensverwaltung der katholischen Kirchengemeinden durch ein mehrheitlich aus gewählten Mitgliedern zusammengesetztes Vertretungsorgan.


Schreiben von Generalvikar Jan Nienkerke

an die Pfarrer und Kirchenvorstände zum neuen KVVG.

Sehr geehrte Herren Pfarrer, sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Engagierte in den Kirchenvorständen,

bereits seit mehreren Jahren haben die nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen an einer Modernisierung des Kirchenvorstandsrechts gearbeitet. Ziel war es dabei, das bisherige staatliche Vermögensverwaltungsgesetz („Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924“) jeweils durch ein „Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz“ (KVVG) auf diözesaner Ebene zu ersetzen. Über die einzelnen Verfahrensschritte haben wir Sie in den vergangenen Jahren immer wieder informiert und Sie und Ihre Praxiserfahrungen in die Überlegungen zum neuen Gesetz einbezogen.

Nachdem die jeweiligen Diözesangesetze finalisiert worden sind, war zuletzt noch die Aufhebung des staatlichen Vermögensverwaltungsgesetzes nötig. Einen Zwischenstand zu diesem staatlichen Verfahren haben wir Ihnen unter anderem in unserem Schreiben vom 28. Juni 2024 aufgezeigt. Jetzt hat der nordrhein-westfälische Landtag am 9. Oktober 2024 die Aufhebung des staatlichen Vermögensverwaltungsgesetzes zum 1. November 2024 beschlossen.

 

Neues Kirchenvorstandsrecht tritt in nordrhein-westfälischen (Erz‑)Diözesen in Kraft.

Landtag hebt staatliches Vermögens­verwaltungsgesetz zum 1. November 2024 auf.

Mit Wirkung zum 1. November 2024 hat der nordrhein-westfälische Landtag die Aufhebung des preußischen Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) beschlossen. Gleichzeitig treten auf der Ebene der einzelnen (Erz-)Bistümer Kirchenvermögensverwaltungsgesetze (KVVG) in Kraft, die das bisherige staatliche Recht ersetzen. Damit wird das bedeutsame Projekt der Modernisierung des Kirchenvorstandsrechts in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen.

Über mehrere Jahre haben die nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen an der Modernisierung des Kirchenvorstandsrechts gearbeitet. Ziel dabei war es, das bisherige staatliche Vermögensverwaltungsgesetz mit seinem preußischen Ursprung auf diözesaner Ebene jeweils durch ein kirchliches Gesetz zu ersetzen.

Kurzpräsentation, relevante Gesetzestexte u.v.m.

Alle Unterlagen zum Download.

Für einen schnellen Überblick haben wir eine Kurzpräsentation mit den wichtigsten Änderungen im Vergleich zum bisherigen Vermögensverwaltungsgesetz erstellt.

Alle relevanten Gesetzestexte wie das KVVG, die Wahlordnung, die staatliche Vereinbarung und die Begleitgesetze und -verordnungen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. Die amtlichen Fassungen erscheinen in einer Sonderausgabe des Kirchlichen Anzeigers des Bistums Aachen in der KW 43.

 

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