In seiner Sitzung am 19. November 2024 hat der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat den Haushalt für das Jahr 2025 beschlossen. Dieser sieht bei Erträgen in Höhe von 381 Millionen Euro insgesamt Aufwendungen in Höhe von 383,5 Millionen Euro vor. Das sich daraus ergebende Defizit in Höhe von 2,5 Millionen Euro wird durch planmäßige Entnahmen aus Rücklagen in Höhe von 21 Millionen Euro gedeckt, sodass insgesamt ein Haushaltsüberschuss in Höhe von 18,5 Millionen Euro im Jahr 2025 erwartet wird.
Der Haushalt des Jahres 2025 liegt damit im Rahmen der mittel- und langfristigen Erwartungen. Steigende Personal- und Sachkosten bei absolut gleichbleibenden Erträgen aus Kirchensteuern werden zu kontinuierlich sinkenden Haushaltsüberschüssen führen. Mit dem Ergebnis, dass es voraussichtlich im Jahr 2028 erstmals einen nicht ausgeglichenen Haushalt geben wird.
Die Erträge setzen sich im Wesentlichen aus der Kirchensteuer (266,7 Millionen Euro), der Refinanzierung bischöflicher Schulen gemäß Schulgesetz (77,9 Millionen Euro ), dem Finanzergebnis (7,4 Millionen Euro ) sowie Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen (10,3 Millionen Euro) zusammen. Demgegenüber stellen die Zuwendungen an Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen (162,4 Millionen Euro ) und der Personalaufwand (159,9 Millionen Euro ) wesentliche Aufwandspositionen dar.
Betrachtet man die einzelnen Aufgabenbereiche des Bistums und ihren nicht durch eigene Erträge gedeckten Zuschussbedarf, ergibt sich folgende aufgabenorientierte Zusammensetzung des Haushalts, die zugleich die Verwendung der Kirchensteuern (und des Finanzergebnisses) darstellt.