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Liebe Mitglieder der Kirchenvorstände im Bistum Aachen,

Martin Tölle,
Ökonom des Bistums Aachen

nach der Errichtung der Pastoralen Räume zum 1. Januar 2025 werden nun in den kommenden Wochen bis zur Sommerpause die Leitungs- und Gremienstrukturen, deren personelle Besetzung sowie die Rechts- und Verwaltungsstrukturen und deren Finanzierung konkretisiert. Hierzu erhalten Sie in dieser Ausgabe des KV-Newsletters die entsprechenden Informationen und Dokumente.

Mit diesem Newsletter haben Sie auch die Möglichkeit, sich an der Gestaltung einer nutzerorientierten und zukunftsfähigen Verwaltung der Pastoralen Räume zu beteiligen. Dazu bitten wir Sie, den in diesem Newsletter integrierten Fragebogen zu bearbeiten.

Erneut möchte ich mich bei Ihnen für Ihr Engagement bedanken, die notwendigen Veränderungen im Bistum mitzugestalten. Für Fragen oder Anregungen stehen die genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Abschließend möchte ich Ihnen noch eine Information in eigener Sache zukommen lassen. Wie Sie sicherlich bereits der Pressemitteilung vom 21. März entnommen haben, werde ich zum 1. Januar 2026 der neue Vorstandsvorsitzende der Josefs-Gesellschaft gAG, eines der großen katholischen Unternehmen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft in Deutschland. Damit bleibe ich bis Ende September 2025 Ökonom des Bistums Aachen, so dass in den kommenden sechs Monaten genügend Zeit bleibt, die neuen Rechtsträger- und Verwaltungsstrukturen der Pastoralen Räume und deren Finanzierung mit dem Budget 2026 als Grundlage für die Kirchenvorstandswahlen am 8. und 9. November und die Arbeit der Pastoralen Räumen in den kommenden Jahren planmäßig auf den Weg zu bringen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine belebende Frühlingszeit und ein gesegnetes Osterfest.

Mit herzlichen Grüßen,

Ihr
Martin Tölle
Ökonom des Bistums Aachen

Schwerpunkte in dieser Ausgabe

Rahmenkonzept Leitung und Mitverantwortung: die wichtigsten Punkte.

Jetzt mitmachen: Umfrage zur Zukunft der Verwaltung.

Änderungen im KVVG und neue Wahlordnung für Kirchenvorstände.

Rechtsträgerstrukturen gemeinsam umsetzen.

Weichen für Kirchenvorstandswahlen im November 2025 werden gestellt.

Nach intensiven Beratungen seit Januar 2023 befinden sich die Pastoralen Räume und die Kirchenvorstände auf der Zielgeraden des Entscheidungsfindungs- und Anhörungsprozesses über zukunftsfähige Rechtsträgerstrukturen. Für fast alle Pastoralen Räume zeichnen sich tragfähige Strukturen ab, die nun in den kommenden Monaten rechtzeitig vor den Kirchenvorstandswahlen durch die notwendigen Dekrete in Kraft gesetzt werden sollen. Die neuen Rechtsträger für die Pastoralen Räume sollen planmäßig zum 1. Januar 2026 ihre Arbeit aufnehmen und als Trägerkörperschaften zu den rechtlichen und finanziellen Ermöglichern der neuen Pastoralen Räume und ihrer Pfarreien werden.

Derzeit werden in den Kirchenvorständen der Pfarreien im Bistum Aachen nach abschließenden Beratungen die notwendigen Beschlüsse gefasst. Dabei geht es um Zusammenschlüsse der Kirchengemeinden und, dort wo zwei oder drei Kirchengemeinden im Pastoralen Raum gebildet werden, um die Beitritte zum dann notwendigen Kirchengemeindeverband als Rechtsträger des Pastoralen Raums. Darüber hinaus steht für die zukünftigen Kirchengemeinden der Beitritt zu dem für sie zuständigen Verwaltungszentrum an, das dann ab dem 1. Januar 2026 ausnahmslos für alle Kirchengemeinden als Dienstleister für die notwendigen Verwaltungsaufgaben fungieren sollen.

Frank Rutte-Merkel ist Ansprechpartner in der Abteilung 4.2 - Vermögen Kirchengemeinden.
Lutz Lürken ist Ansprechpartner für den Fachbereich Finanzen im Bischöflichen Generalvikariat.
Christiane Schmitz ist Ansprechpartnerin im Fachbereich Liegenschaften.

Effizienz statt Reibungsverluste.

Das Projekt „Zukunftsfähige Verwaltung“ geht in die Feinjustierung.

Im Rahmen des „Heute bei dir"-Prozesses geht auch das Projekt zur Schaffung einer einheitlichen und effizienten Verwaltung der Pastoralen Räume hin zu zukunftsfähigen Verwaltungsstrukturen schrittweise und planmäßig voran. Nach der Erarbeitung und Validierung verschiedener Ausgangshypothesen und Konzepte haben wir in den vergangenen Wochen gemeinsam mit den Beteiligten vor Ort die Anforderungen an neue Verwaltungsstrukturen erörtert und geschärft.

Bis zum 4. Mai ist die Umfrage freigeschaltet.

Begleitet werden wir dabei von einer Organisationsberatung, die uns sowohl bei der Gestaltung der neuen Strukturen als auch bei der Umsetzung unterstützt. Dabei bildet der Dreiklang aus Strukturen, Menschen und Werkzeugen den Rahmen. Konkret bedeutet das, zukunftsfähige Verwaltungsstrukturen zu schaffen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu befähigen und entlang des Weges zu begleiten. Gleichzeitig statten wir sie mit den richtigen Werkzeugen aus, um eine enge Zusammenarbeit zwischen Kirchengemeinden und Verwaltung zu schaffen.

Die Mitarbeit unserer Kolleginnen und Kollegen vor Ort ist dabei von entscheidender Bedeutung. In den vergangenen Wochen fanden deshalb intensive Gespräche mit den Verwaltungszentren (VWZs), den KiTa gGmbHs, ausgewählten Kirchenvorständen und weiteren Beteiligten statt. Mehr als 40 Interviews lieferten wertvolle Einblicke und ein solides Fundament für die zukunftsfähige Gestaltung der VWZ und der neuen Rolle des Verwaltungsleiters. Am 9. April trafen sich zudem die bereits eingestellten neuen Verwaltungsleiter in Aachen, um aktiv an der zielgerichteten Gestaltung ihrer Rolle mitzuwirken.  Wir möchten uns herzlich bei allen Beteiligten für die großartige Zusammenarbeit bedanken.

In den kommenden Wochen werden die Rollen und Strukturen weiter geschärft – und dafür brauchen wir Ihre Unterstützung! Gestalten Sie mit uns die Zukunft der Verwaltung und lassen Sie uns an Ihrer wertvollen Perspektive und Erfahrungen teilhaben. Für die anonyme und freiwillige Umfrage bedarf es keiner Anmeldung und nur zehn bis fünfzehn Minuten Ihrer Zeit.

Eine Teilnahme ist bis zum 4. Mai möglich

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!


Finanzierung der Pastoralen Räume ab dem Haushaltsjahr 2026.

Klare Systematik als Entscheidungsgrundlage.

Mit der Errichtung der Pastoralen Räume und ihrer Leitungen sowie den Anforderungen an eine erneuerte Pastoral und den Herausforderungen einer kleiner werdenden Kirche ist es notwendig, auch die Zuweisung der Kirchensteuern an die Pastoralen Räume und Pfarreien bzw. ihre Kirchengemeinde und Kirchengemeindeverbände neu zu regeln.

Die dazu von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Priesterrates, des Pastoralrates, des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates und des Bischöflichen Generalvikariates erarbeitete und von der Leitungskonferenz des Bischofs und dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat beschlossene Neuregelung wird zum 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Die Neuregelung stärkt die Selbstverwaltung der Pastoralen Räume und gibt ihnen Transparenz und mittel- bis langfristige Planbarkeit über ihre Kirchensteuerzuweisungen und ihren Haushalt.

Mit der Errichtung der Pastoralen Räume ist es notwendig, auch die Zuweisung der Kirchensteuern neu zu regeln.

Grundprinzip ist, dass den Pastoralen Räumen und Pfarreien als einer der acht Aufgabenbereiche des Bistumshaushalts ein Anteil (2026 voraussichtlich 49 Prozent) am Gesamthaushalt zugewiesen wird (Ausgangsbetrag). Von diesem Betrag werden Budgets für bestimmte Zwecke und Zuschüsse für die Pastoralen Räume vorgesehen, bevor der verbleibende Betrag zur allgemeinen Verwendung für Personal-, Sach- und Baukosten unter Anwendung eines Verteilungsschlüssels aus Katholikenanteil (90 Prozent) und Einwohneranteil (10 Prozent) den Pastoralen Räumen zugewiesen wird.

Da bei der Neuregelung eine klare Systematik als zukünftige Steuerungs- und Entscheidungsgrundlage im Vordergrund steht, werden die Zuweisungen bei der Umstellung zum 1. Januar 2026 in ihrer Höhe bezogen auf den Pastoralen Raum an die derzeitigen Schlüsselzuweisungen und Bauzuschüsse anknüpfen, so dass keine Kürzungen zu befürchten sind.


Fabrikfonds regelt Umgang mit Fondsvermögen.

Neue Ordnung wird in Kraft gesetzt.

Zur Klarstellung und Verschriftlichung der bestehenden und angewandten kirchenrechtlichen Vorgaben für die Verwaltung der Fondsvermögen sowie zur Erteilung der entsprechenden kirchenaufsichtlichen Genehmigungen wurden diese Vorgaben vom Bischöflichen Generalvikariat in einer Ordnung für die Verwaltung und Bewirtschaftung der Fabrikfonds (Fondsordnung) zusammengefasst und diese Ordnung nach Beratung und Beschluss im Vermögensrat, im Konsultorenkollegium sowie im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat vom Bischof mit vollumfänglicher Wirkung zum 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Die Regelungen der Fondsordnung gemäß kirchenrechtlicher Vorgaben sollen zum einen die Wahrung der örtlichen Zwecke der Fabrikfonds sicherstellen, zum anderen eine geordnete Entwicklung der Fondsvermögen angesichts der Herausforderungen einer kleiner werdenden Kirche ermöglichen.

Damit wird das in Zukunft immer wichtiger werdende Substanzkapital geschützt und gleichzeitig eine Optimierung des Immobilienportfolios im Pastoralen Raum ermöglicht. Die Regelungen ermöglichen und erfordern zudem einen gemeinsamen Blick auf den Pastoralen Raum, die Fabrikfonds und deren zukunftsorientierte Vermögensverwaltung.

Der Fabrikfonds regelt den Umgang mit dem Fondsvermögen. 

Sicherstellung der kirchlichen Grundvollzüge.

Rahmenkonzept Leitung und Mitverantwortung in den Pastoralen Räumen des Bistums Aachen.

Mit Blick auf die Arbeits- und Funktionsweise der Pastoralen Räume wurde ein Rahmenkonzept Leitung und Mitverantwortung in den Pastoralen Räumen des Bistums Aachen erarbeitet.

Der Leitung des Pastoralen Raums kommt neben der Vertretung des Pastoralen Raums nach innen und außen insbesondere die Sicherstellung der kirchlichen Grundvollzüge zu:

  • Liturgie und Sakramentenspendung, insbesondere die Eucharistie am Sonntag, Katechese und die vielfältigen Verkündigungsformen sowie die diakonische Pastoral,
  • das Erkennen, Fördern, Ermöglichen und Vernetzen der Orte von Kirche im Pastoralen Raum in synodaler Zusammenarbeit mit dem Rat des Pastoralen Raums,
  • die Erarbeitung strategischer Leitlinien für den Pastoralen Raum,
  • die operative Umsetzung dieser Leitlinien und der vom Kirchenvorstand bzw. von der Verbandsvertretung beschlossenen Haushaltsplanung sowie
  • die Absprache und Zusammenarbeit mit der regionalen Ebene, also dem jeweiligen Regionalteam sowie dem regionalen Pastoralrat und Katholikenrat.
Für die Pastoralen Räumen des Bistums Aachen ist ein Rahmenkonzept Leitung und Mitverantwortung erarbeitet worden.

Grundlagen des Rahmenkonzepts Leitung.

Die zehn wichtigsten Punkte.

  • Zukunftsfähige und zeitgemäße Leitungsstruktur.
  • Synodalität als zugrundeliegendes Leitmotiv.
  • Gemeinsame Leitung – gemeinsam durch Priester und Laien, durch Ehrenamtliche und Hauptamtliche, durch Frauen und Männer wahrgenommene Leitung.
  • Gemeinsame Leitung im Pastoralen Raum von einem leitenden Pfarrer und bis zu zwei weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Pastoralen Dienst oder aus diakonischen Diensten sowie zwei Ehrenamtlichen und dem/der Verwaltungsleiter/in.
  • Rechtsgrundlage für das Rahmenkonzept Leitung ist das can. 129 § 2 CIC, also die Ernennung eines leitenden Pfarrers und die Beauftragung von haupt- und ehrenamtlichen Laien zur Mitwirkung an dieser Leitung.
  • Die an der Leitung beteiligten Ehrenamtlichen werden vom Rat des Pastoralen Raumes gewählt.
  • Synodalität bedeutet im Kern das Ringen um Gemeinsamkeit.
  • Synodale Entscheidungen sind also Entscheidungen, die die unterschiedlichen Perspektiven und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten ernst nehmen und in Rücksicht darauf einen gemeinsamen Weg finden.
  • Die Leitung ermöglicht, fördert und vernetzt vielfältige Orte von Kirche im Pastoralen Raum.
  • Der Rat des Pastoralen Raumes soll synodal alle grundlegenden Fragen der Pastoral mitberaten und - entscheiden.

Gemeinsam auf einem guten Weg.

18 Verwaltungsleiterstellen besetzt.

Wir freuen uns, dass bereits in 18 Pastoralen Räumen die Verwaltungsleitungen besetzt werden konnten. Die positive Resonanz aus den einzelnen Pastoralen Räumen hat uns bestätigt, dass wir mit unserem Vorgehen auf dem richtigen Weg sind. In enger Abstimmung mit den Pfarrern und Kirchenvorständen wurden die Auswahlprozesse sehr engagiert und effizient gestaltet. Die gründliche Vorbereitung mit allen notwendigen Informationen hat den reibungslosen Ablauf zusätzlich unterstützt.

Neben den bereits besetzten Stellen befinden sich derzeit vier Pastorale Räume im Auswahlverfahren. Jede erfolgreiche Besetzung ist ein Schritt, der dazu beiträgt, die pastorale Arbeit vor Ort nachhaltig zu stärken. Mit der Einrichtung der Verwaltungsleitungen schaffen wir die Grundlage für eine zukunftsfähige Verwaltung der Pastoralen Räume, die in effizienten Prozessen an die jeweiligen Verwaltungszentren angebunden ist und in enger Abstimmung mit dem Bischöflichen Generalvikariat die Entwicklung und Stärkung der Pastoralen Räume vorantreibt.

Während in Rechtsgeschäften grundsätzlich der Pfarrer und ein weiteres Kirchenvorstandsmitglied gemeinsam die Vertretungsberechtigung wahrnehmen, erhalten zukünftig auch die Verwaltungsleiterinnen und Verwaltungsleiter vom Kirchenvorstand bzw. von der Verbandsvertretung die entsprechende Handlungsvollmacht, die Kirchengemeinde oder den Kirchengemeindeverband in allen Rechtsgeschäften zu vertreten. Damit wird operativ ermöglicht, dass die Verwaltungsleiterinnen und Verwaltungsleiter im Rahmen des vom Kirchenvorstand bzw. der Verbandsvertretung beschlossenen Budgets unter Wahrung des Vier-Augen-Prinzips rechtswirksam handeln.

Ansprechpartner

Bernd Rommé
Abteilung 4.2 Vermögen Kirchengemeinden – Fachbereich Personal
Tel.: 0241 452 414
Mail: bernd.romme@bistum-aachen.de

Änderungen im KVVG und der Wahlordnung für Kirchenvorstände.

Neue Lesefassungen und weitere Informationen.

Im Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) hat es mit Wirkung zum 1. April 2025 einige Änderungen geben. Für das Bistum Aachen hat es redaktionelle Änderungen im Gesetzestext in Bezug auf die neue Struktur mit den Pastoralen Räumen und den diesbezüglichen Räten gegeben. Zudem wurde eine Musterordnung für Kirchengemeindeverbände (kgv) als Rechtsträger eines Pastoralen Raums erstellt und einheitliche Vorgaben für Kirchengemeindeverbände in der sog. Ergänzungsordnung (ErgO KVVG) festgelegt.

Darüber hinaus haben sich die Justitiarinnen und Justitiare auf NRW-Ebene auf eine Ergänzung im KVVG und in der KV-Wahlordnung verständigt, die sich auf die Nichtwählbarkeit bei kirchenfeindlichem Verhalten bezieht. Hierzu hatte es auf VDD-Ebene eine Empfehlung gegeben, der sich die NRW-(Erz-)Bistümer nun angeschlossen haben.

Die Wahlordnung für die Kirchenvorstandswahl in der Diözese Aachen ist mit Wirkung zum 1. April 2025 nochmals überarbeitet und neu gefasst worden (s. Kirchliches Amtsblatt 2025, Nr. 49)

 

Für die KV-Wahlen am 8./9. November 2025 listen wir hier die wichtigsten Fristen auf: 

  • Für Wahlberechtigte:
    Spätestens 7. Juni 2025:
    Antrag auf Zulassung zur Wahl in einer anderen Kirchengemeinde
  • Für Organisatoren (aktuelle Kirchenvorstände):
    Spätestens 7. Juli 2025:
    Antrag auf Erhöhung / Verringerung der Anzahl der zu wählenden KV-Mitglieder (mit entsprechender Begründung) ans Generalvikariat (Justitiariat)
  • bis spätestens 12. September 2025: Berufung eines mindestens aus drei Personen bestehenden Wahlvorstands (Achtung: Kandidaten für die KV-Wahl dürfen nicht in den Wahlvorstand)
  • Für Organisatoren und Kandidaten:
    bis spätestens 26. September 2025:
    Aufstellung der Vorschlagsliste für die Kirchenvorstandswahl, Einholung der Erklärungen gem. § 8 Abs. 2 KV-WahlO

 

Bis zu den Sommerferien werden sämtliche für die Durchführung der KV-Wahl benötigten aktualisierten Musterformulare über CoMap zur Verfügung gestellt werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Justitiariat unter der Mail-Adresse rechtsabteilung@bistum-aachen.de.

Austritte 2024 trotz Rückgang hoch.

Katholische und Evangelische Kirche veröffentlichen die aktuelle Kirchenstatistik 2024.

Auch wenn die Austrittszahlen gegenüber den Rekordaustritten in 2022 und 2023 zurückgegangen sind, bewegen sich die Austritte mit 12.393 Kirchenaustritten weiterhin auf sehr hohem Niveau. Zusammen mit den die geringeren Taufen übersteigenden Todesfälle ergibt sich im Jahr 2024 ein Rückgang der Katholiken um 25.925 auf 866.641. Verglichen mit den Katholiken im Bistum am 1. Januar 2020 von 996.000 bedeutet dies einen Rückgang um 130.000 Katholiken bzw. 13 Prozent in nur fünf Jahren. Diese Entwicklung bestätigt – zusammen mit der Entwicklung der Evangelischen Kirche und den Ergebnissen der Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung – unsere mittel- und langfristigen Projektionen, wonach für 2040 mit einer Katholikenzahl im Bistum Aachen von nur noch gut 500.000 zu rechnen ist, die sich dann in den folgenden Jahren nochmals weiter reduzieren wird.


»Die anhaltende Austrittsneigung bleibt für uns ein klares Signal und Verpflichtung, die Menschen noch stärker einzubinden. Die Einführung einer neuen Struktur für Rechtsträgerschaft und Vermögensverwaltung bietet den im Rahmen des ‚Heute bei dir‘-Prozesses entstandenen Pastoralen Räumen eine solide und zukunftsorientierte Basis. So können sie die bevorstehenden Herausforderungen in den Gemeinden besser bewältigen und das gemeinsame Leben und Wirken als Kirche nachhaltig gestalten.«

Generalvikar Jan Nienkerke


Finanzkraft 35 Millionen Euro geringer als 2020.

Ein Rückgang der Katholiken im Bistum Aachen um 130.000 entspricht einem Verlust an jährlichen Kirchensteuereinnahmen von rund 35 Millionen Euro. Dieser Rückgang bedeutet einen Verlust der Finanzkraft in Höhe des jährlichen Instandhaltungsaufwands sämtlicher Kirchengebäude und Pfarrheime oder der Höhe der jährlichen Personalkosten für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im pastoralen Dienst (Priester, Diakone, Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten) in den Pastoralen Räumen und Pfarreien des Bistums. Dieser Finanzkraftverlust von 35 Millionen Euro war aufgrund von Überschusshaushalten bislang operativ noch kaum spürbar, jedoch wird dieser Rückgang voraussichtlich ab 2028 dazu führen, dass der Bistumshaushalt defizitär sein wird und Maßnahmen zur Reduktion der Ausgaben möglich und ergriffen werden müssen.

Diese Entwicklung unterstreicht die dringende Notwendigkeit zum 1. Januar 2026 die Strukturen im Bereich der Pastoralen Räume und Pfarreien durch die Vereinigung von Pfarreien und Kirchengemeinden zu verschlanken (siehe neue Rechtsträgerstrukturen) und gleichzeitig die ökonomische Steuerfähigkeit zu erhöhen (siehe Neue Finanzordnung), um die notwendigen Maßnahmen zu ermöglichen.

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