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Liebe Mitglieder der Kirchenvorstände im Bistum Aachen,

Martin Tölle, 
Ökonom des Bistums Aachen

in dieser Ausgabe unseres Newsletters möchten wir Sie insbesondere über den aktuellen Stand des Projekts „Zukunftsfähige Verwaltung“ Pastoraler Räume und Pfarreien und die weiteren Projektplanungen informieren. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über den Stand der Anpassung der Rechtsträgerstrukturen in den Pastoralen Räumen und die ersten für den 1. Januar 2026 vorgesehenen Fusionen auf der Grundlage entsprechender Voten in den Kirchengemeinden und Pfarreien sowie die entsprechenden Auswirkungen auf die KV-Wahl. 

Schon jetzt möchten wir Sie zu den Informationsveranstaltungen zur Finanzierung Pastoraler Räume ab 2026 einladen, die Mitte September stattfinden werden. 

Für Ihr anhaltendes Interesse, Ihre Mitwirkung und Ihre Unterstützung bedanken wir uns herzlich. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine erholsame Sommerzeit.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Martin Tölle
Ökonom des Bistums Aachen

Zukunftsfähige Verwaltung Pastoraler Räume und Pfarreien.

Mit breiter Beteiligung zu einem gemeinsamen Zielbild.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der im Frühjahr geführten Interviews mit Pfarrern, Kirchenvorständen, Verwaltungsleitern bzw. Koordinatoren, der durchgeführten Umfrage sowie der Besuche in den Verwaltungszentren erfolgte seit Ostern die Entwicklung eines Zielbildes der zukunftsfähigen Verwaltung Pastoraler Räume und Pfarreien durch Projektgruppen.

Zum Abschluss dieser Projektphase fand am 13. Juni in den Räumen der Katholischen Hochschulgemeinde ein gemeinsamer Workshop mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aller Projektgruppen statt. Die Kolleginnen und Kollegen aus den Verwaltungszentren, den Kita-gGmbHs sowie dem Bischöflichen Generalvikariat präsentierten dabei die Zwischenergebnisse aus der Projektphase „Feinjustierung“, die sie in den vorausgegangenen fünf Wochen unter hohem Einsatz erarbeitet hatten.

Gemeinsam wurden offene Punkte diskutiert und Input zum Zielbild der neuen Verwaltungseinheiten konsolidiert, das anschließend für die Präsentation im Leitungsgremium aufbereitet wurde. Diese Veranstaltung hat gezeigt, wie Beteiligung im Transformationsprozess gelingen kann: Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltungszentren, der KiTa-Träger und des BGV haben – moderiert durch die Beraterinnen und Berater der Unternehmensberatung BearingPoint – im Dialog vor Ort wichtige Grundpfeiler für ein zukunftsfähiges Zielbild der Verwaltung im Bistum Aachen erarbeitet. Dieses Zielbild wurde inzwischen vom Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat und der Leitungskonferenz des Bischofs einstimmig angenommen. Im September findet die Beratung im Priesterrat statt.  

Gemeinsamer Workshop am 13. Juni mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aller Projektgruppen in der Katholischen Hochschulgemeinde Aachen.

„Ich habe den Eindruck, dass hier nicht einfach ein beliebiges Konzept oder ein starres Vorgehensmodell auf unser Bistum angewendet wird, sondern dass im Prozess auf die Bedürfnisse und Wünsche der Organisation eingegangen wird“, äußerte sich einer der Teilnehmer über den Workshop und die Arbeit in den Projektgruppen. Die Projektgruppenarbeit und die Einbindung der Beteiligten werden auch in der kommenden Umsetzungsphase im Projekt eine zentrale Rolle spielen; die Gruppen werden ihre Expertise in die Ausarbeitung der detaillierten Zielarchitektur und die sukzessive Umsetzung einbringen. Darüber hinaus erfolgen eine weitergehende Beteiligung und ein nochmals verstärkter Einbezug von Kirchenvorständen, Pfarrern sowie Verwaltungsleitungen in den Projektgruppen. Im Juli startet außerdem eine projektspezifische Transformations-Kommunikation, um alle Interessierten im Bistum Aachen informiert zu halten.


Eckpfeiler und nächste Schritte.

Die zentralen Eckpfeiler des Konzepts zur zukunftsfähigen Verwaltung Pastoraler Räume und Pfarreien bestehen aus der Schaffung eines einheitlichen Rechtsträgers für die zukünftigen Verwaltungsstandorte für Personal und Finanzen, der Etablierung einer zentralen, spezialisierten KiTa-Verwaltungseinheit sowie der Einrichtung einer spezialisierten Stabseinheit „Bau und Liegenschaften“ am Standort der Zentralen Dienste des Verwaltungszentrums.

Die Umsetzung einer zukunftsfähigen Verwaltung der Pastoralen Räume und Pfarreien auf Basis dieser Eckpfeiler ist bis Ende 2027 geplant. Die Projektverantwortung liegt beim Bischöflichen Generalvikariat, vertreten durch einen Projektsponsor, einen Projektleiter aus der Hauptabteilung 4 sowie Markus Eberhard von BearingPoint als externer Projektleiter. Zusätzlich haben sich vier Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrats bereiterklärt, die Umsetzung des Projekts in den kommenden Jahren zu begleiten.

Nächste Schritte:

  • Ausarbeitung der finalen Zielarchitektur für die neuen Organisationseinheiten

  • Prozessbetrachtung und Identifikation von Digitalisierungspotenzialen

  • Intensive Einbeziehung weiterer Stakeholdergruppen

  • Vorbereitung des Tätigkeitsbeginns der neuen Organisationseinheiten

  • Herstellung der Arbeitsfähigkeit der neuen Organisationseinheiten

  • Präsentation erster Ergebnisse zur Zielarchitektur in den Sitzungen des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrats, des Priesterrats sowie der Leitungskonferenz des Bischofs im September


KV-Umfrage-Ergebnisse.

In der vergangenen Ausgabe des KV-Newsletters haben wir Ihnen den Link zu einer Umfrage für Ihre Mitgestaltung bei der Entwicklung zukunftsfähiger Verwaltungsstrukturen bereitgestellt. Die aufbereiteten Ergebnisse dieser Umfrage sind in das Zielbild mit eingeflossen und in den Anlagen zu diesem Newsletter einsehbar.

Ansprechpartnerin
Dr. Hannah Weyer-Wendl
Referentin
Hauptabteilung 4 Finanzen und Vermögen Bistum / Kirchengemeinden
Tel.: 0241 452 316
Mail: hannah.weyer-wendl@bistum-aachen.de

Neue Rechtsträgerstruktur in den Pastoralen Räumen.

Wie es jetzt weitergeht.

Am 24. Juni wurden an alle Pfarreien und Kirchengemeinden des Bistums für die im Rahmen des „Heute bei Dir“-Prozesses noch Strukturveränderungen anstehen, Informationsschreiben zu den nächsten Schritten auf dem Weg in neue Rechtsträgerstrukturen in ihren Pastoralen Räumen versendet (Diese Schreiben sind über den Button unter diesem Artikel noch einmal verlinkt).

Die Beratungen und Beschlüsse über die zukünftige Pfarrei- bzw. Rechtsträgerstruktur sind in den Pastoralen Räumen unterschiedlich weit vorangekommen. Für die Vorbereitung der jetzt anstehenden Schritte haben wir die Pfarreien/Kirchengemeinden daher in drei Fallgruppen eingeteilt (deren Zusammensetzung sich jeweils aus den beigefügten Tabellen ersehen lässt). Je nach Fallgruppe ergeben sich für die Kirchenvorstandswahlen voneinander abweichende Vorgehensweisen. Die Wahlen zum Rat des Pastoralen Raums finden davon unabhängig in allen Pastoralen Räumen gleichzeitig am 8./9. November statt.


Fallgruppe 0

Diese Gruppe umfasst die Pfarreien/Kirchengemeinden, für die keine Änderungen in ihrer Struktur zum 1. Januar 2026 notwendig sind, da in diesen Fällen der zum 1. Januar 2025 errichtete Pastorale Raum mit der einer GdG identisch war und die Zielstruktur der Rechtsträger bereits bestand. Die betreffenden Kirchengemeinden wählen im November „ganz normal“ ihre Kirchenvorstände neu. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die Kirchenvorstandswahlen und die für die Vorbereitung zu beachtenden Fristen wurden durch das Bischöfliche Generalvikariat bereits veröffentlicht.

Fallgruppe A

Diese Gruppe umfasst die Pfarreien/Kirchengemeinden, in denen die Beratungen über die zukünftigen Pfarreien/Kirchengemeinden auch nach zweieinhalb Jahren noch nicht abgeschlossen sind, und in denen daher zum 1. Januar 2026 noch keine Aufhebungen mit Neugründungen oder Einpfarrungen („Fusionen“) zur Erlangung einer zukunftsfähigen Gestaltungsfähigkeit notwendigen Struktur erfolgen können. Vielmehr werden diese Pfarreien/Kirchengemeinden über den 31. Dezember 2025 hinaus solange fortbestehen, bis in den betreffenden Pastoralen Räumen die derzeit laufenden Beratungen zur Pfarrei- und Kirchengemeindestruktur abgeschlossen sind und die erforderliche Aufhebung mit Neugründung oder Einpfarrung („Fusionen“) der Pfarreien/Kirchengemeinden in der Übergangsphase bis zum 1. Januar 2028 erfolgt.

An dieser Stelle heben wir nochmal hervor (vgl. auch den KV-Newsletter vom 11. Oktober 2024), dass es ohne Pfarrei-Fusionen keine Fusionen von Kirchengemeinden geben kann.

In diesen Kirchengemeinden erfolgt die Kirchenvorstandswahl planmäßig am 8./9. November noch einmal in der bestehenden Struktur der Pfarreien/Kirchengemeinden und noch nicht, wie teilweise erhofft, in der geplanten Struktur des Pastoralen Raums für die zu fusionierenden Pfarreien/Kirchengemeinden.

Fallgruppe B

Diese Gruppe besteht aus den Pfarreien/Kirchengemeinden, in denen die Kirchenvorstände der Kirchengemeinden in den betreffenden Pastoralen Räumen einheitliche Beschlüsse über die Aufhebung mit Neugründung oder Einpfarrung („Fusion“) in eine neue Rechtsträger-, d.h. Pfarrei- und Kirchengemeindestruktur gefasst haben. Für diese Pastoralen Räume ist vorgesehen, dass Bischof Dr. Helmut Dieser diese Beschlüsse, durch entsprechende Dekrete, am 10. Oktober im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht. Die Umsetzung erfolgt zum 1. Januar 2026. Voraussetzung ist, dass letzte offene Fragen zur zukünftigen Pfarrei (u. a. ihr Patrozinium) bis Anfang September geklärt werden können.  

Da sich die rechtliche Struktur der betreffenden Kirchengemeinden somit zum 1. Januar 2026 ändert, ist für diese Kirchengemeinden keine Kirchenvorstandswahl mehr am 8. und 9. November 2025 notwendig. Der Dispens wird im Kirchlichen Amtsblatt zum 1. August 2025 veröffentlicht. Stattdessen wird, in Abstimmung mit den amtierenden Kirchenvorständen, für die zum 1. Januar 2026 neu entstehenden Kirchengemeinden ein Vermögensverwalter bzw. ein entsprechendes Gremium eingesetzt und die KV-Wahl für die neuen Kirchengemeinden auf den 9. und 10. Mai 2026 festgesetzt. Dieser Wahltermin ermöglicht eine ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung der Wahl auf der Grundlage der Wahlordnung bei Neugründungen/Fusionen zum 1. Januar 2026. Einen auf den 9. und 10. Mai 2026 angepassten Ablaufplan zur KV-Wahl wird das Bischöfliche Generalvikariat in Kürze im Kirchlichen Amtsblatt und auf der Website des Bistums veröffentlichen.

Im Fall der Einpfarrung zum 1. Januar, in dem eine Kirchengemeinde um ein oder mehrere andere Kirchengemeinden erweitert wird, bleibt der gewählte Kirchenvorstand der Kirchengemeinde, in die eingepfarrt wird, bis zur Wahl eines neuen Kirchenvorstands am 9. und 10. Mai 2026 unverändert im Amt (keine Vermögensverwaltung).

Ansprechpartner

Frank Rutte-Merkel

Abteilung 4.2 Vermögen Kirchengemeinden

Tel.: 0241 452 434

Mail: frank.rutte-merkel@bistum-aachen.de

Frank Rutte-Merkel steht als Ansprechpartner im Bischöflichen Generalvikariat zur Verfügung.

Entlastung durch Aussetzung des Budget-Prozesses 2026.

Rechtliche Grundlage wird im Herbst veröffentlicht.

Mit der Veröffentlichung der Budgetrichtlinie werden alljährlich alle Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände über die Verpflichtung zur Erstellung einer Budget- und Finanzplanung informiert. Dies setzt den inzwischen gut etablierten Prozess in Gang, in dem Budgets für das Folgejahr und eine darauf aufsetzende Finanzplanung auch für die beiden nächstfolgenden Jahre erstellt und beim Bischöflichen Generalvikariat zur Genehmigung vorgelegt werden. So haben auch für das Jahr 2025 wieder mehr als 90 Prozent aller Rechtsträger ein genehmigungsfähiges Budget eingereicht.

Für das Jahr 2026 wurde nach eingehender Abwägung entschieden, die formale Budgeterstellung für alle Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände im Bistum Aachen auszusetzen und alle Rechtsträger von der Verpflichtung zur Vorlage freizustellen. Die rechtliche Grundlage hierfür wird nach der Sommerpause in einer Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt gelegt.

Für das Jahr 2026 wird die formale Budgeterstellung für alle Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände im Bistum Aachen ausgesetzt.

Der Grund für diese Entscheidung ist die im Veränderungsprozess zu erwartende Erschwernis für den Planungsprozess 2026, was Prozessdurchführung und Aussagekraft der Planungen gleichermaßen betreffen würde:

Das bedeutet konkret:

  • Im Rahmen der Entwicklung einer zukunftsfähigen Rechtsträgerstruktur für die Pastoralen Räume werden zum 1. Januar 2026 Veränderungen in den körperschaftlichen Strukturen vollzogen. Dies betrifft sowohl Fusionen von Kirchengemeinden/Pfarreien, als auch Neugründungen oder Erweiterungen von Kirchengemeindeverbänden.

  • Nicht nur in den von diesen Veränderungen betroffenen Rechtsträgern wechseln Ansprechpartner und Verantwortliche, sondern durch die für November 2025 angesetzten Kirchenvorstandswahlen potentiell auch in allen unverändert fortbestehenden Rechtsträgern.

  • Durch die ab 2026 wirksam werdende „Ordnung über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bistum Aachen und den Pastoralen Räumen“ und der „Ordnung zur Verwaltung und Bewirtschaftung der Fabrikfonds“ ändern sich Grundlagen der Finanzierung der Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände, was eine Planung auf einer Referenzbasis der Vorjahre im bisherigen Verfahren weitgehend ausschließt.

Das Bischöfliche Generalvikariat wird den Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden, die insbesondere Rechtsträger eines Pastoralen Raums und Anstellungsträger des kirchengemeindlichen Personals sind, zur Erfüllung ihrer Steuerungsverantwortung im Herbst 2025 eine Übersicht zusenden, die für 2026 die Erträge aus den Zuweisungen aus Kirchensteuermitteln und die Personalaufwendungen gemäß Personalkostenhochrechnung gegenüberstellt.

Wie bereits im letzten KV-Newsletter erwähnt, möchten wir erneut auf folgendes hinweisen: Bei der Neuregelung steht eine klare Systematik als zukünftige Grundlage für Steuerung und Entscheidungen im Vordergrund. Deshalb werden die Zuweisungen zum 1. Januar 2026 für die Pastoralen Räume an die bisherigen Schlüsselzuweisungen und Bauzuschüsse anknüpfen – Kürzungen sind daher nicht zu befürchten.

Ansprechpartner:

Lutz Lürken

Abteilung 4.2 Vermögen Kirchengemeinden – Fachbereich Finanzen

Tel.: 0241 452 446

Mail: lutz.luerken@bistum-aachen.de

Lutz Lürken beantwortet alle Fragen rund um den Budgetprozess.

Jetzt schon vormerken. 

Vier Termine ab September.

Wir laden alle Kirchenvorstände zu Informationsabenden ein, die im September stattfinden. An vier Terminen – jeweils für zwei Regionen gemeinsam – informieren wir über die „Finanzierung Pastoraler Räume und Pfarreien (Kirchengemeindeverbände und Kirchengemeinden) ab dem Jahr 2026“. Ziel der Veranstaltungen ist es, Sie frühzeitig mit den geplanten finanziellen Rahmenbedingungen, der Systematik der neuen Ordnung der Finanzbeziehungen zwischen dem Bistum Aachen und den Pastoralen Räumen sowie der dadurch gestärkten Selbstverwaltung der Pastoralen Räume vertraut zu machen, die ab dem kommenden Jahr für die Haushaltsführung in den Pastoralen Räumen und Pfarreien gelten werden.

Bitte merken Sie sich die Termine vor und melden Sie Ihre Teilnahme unter Angabe der betreffenden Region per E-Mail an unter: hannah.weyer-wendl@bistum-aachen.de

Regionen: Krefeld/ Kempen-Viersen
Datum: 9. September
Uhrzeit: 19 bis 21 Uhr
Ort: Pfarrgemeinde St. Cornelius und Peter, Corneliushaus
Adresse: Moselstr. 2, 41751 Viersen

Regionen: Mönchengladbach/ Heinsberg
Datum: 10. September 
Uhrzeit: 19 bis 21 Uhr
Ort: Gemeinde St. Nikolaus, Saal
Adresse: Alexander-Scharff-Straße 38, 41169 Mönchengladbach

Regionen: Düren/ Eifel
Datum: 11. September
Uhrzeit: 19 bis 21 Uhr
Ort: Bischöfliche St. Angela-Schule in Düren, Foyer
Adresse: Bismarckstr. 24, 52351 Düren

Regionen: Aachen Stadt/ Aachen Land
Datum: 15. September
Uhrzeit: 19 bis 21 Uhr
Ort: Bischöflichen Akademie, Saal
Adresse: Leonhardstr. 18-20, 52064 Aachen

Ansprechpartner:

Lutz Lürken

Abteilung 4.2 Vermögen Kirchengemeinden – Fachbereich Finanzen

Tel.: 0241 452 446

Mail: lutz.luerken@bistum-aachen.de

Grunderwerbsteuer bei Fusionen.

Unrichtige Eigentumsverhältnissen in den Grundbüchern.

In der Vergangenheit wurde uns von teilweise unrichtigen Eigentumsverhältnissen in den Grundbüchern im Zuständigkeitsbereich der Kirchengemeinden berichtet.
Wenn (fälschlicherweise) die Kirchengemeinden (K.d.ö.R.) und nicht die von den Kirchenvorständen verwalteten selbständigen Fonds in der Kirchengemeinde von Seiten des Finanzamtes als Eigentümer gesehen werden, führt dieser Sachverhalt bei den anstehenden Fusionen von Kirchengemeinden dennoch nicht zu einer Belastung mit Grunderwerbsteuer.

Grundsätzlich fällt ein Eigentümerwechsel von Grundstücken (bspw. im Falle einer Fusion der Kirchengemeinden ) unter den Geltungsbereich des Grunderwerbssteuergesetzes (GrEStG). In § 4 Nr. 1 GrEStG wird jedoch regelt, dass Grund­stücksübertragungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (also auch zwischen Kirchengemeinden als K.d.ö.R.) von der Besteuerung ausgenommen sind, wenn die Grundstücke aus Anlass des Übergangs von öffentlich-rechtlichen Aufgaben oder aus Anlass von Grenzänderungen von der einen auf die andere juristische Person übergehen. Dies ist bei den vorstehenden Fusionen gegeben.

Die Befreiung gilt jedoch nicht, wenn entsprechende (bebaute oder unbebaute) Grundstücke überwiegend ei­nem sogenannten Betrieb gewerblicher Art (BgA) dienen. Solche Betriebe gibt es in den Kirchengemeinden im Bistum Aachen nur in Einzelfällen.

Die bloße Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen oder auch die Vermietung von Wohnraum gilt als Vermögensverwaltung und begründet somit keinen BgA. Friedhöfe werden i. d. R. als Sondervermögen durch die Kirchengemeinden betrieben. Da es sich hier aber um sogenannte „Hoheitsbetriebe“ handelt, liegt hier ebenfalls kein BgA vor.

Somit ist von einer Grunderwerbsteuerbelastung im Zusammenhang mit den anstehenden Fusionen von Kirchengemeinden im Pastoralen Raum daher nur in Einzelfällen auszugehen. Von der Einholung von verbindlichen Auskünften beim für Sie zuständigen Finanzamt bitten wir abzusehen. Wenden Sie sich bei Zweifelsfragen und bei Existenz eines Betriebs gewerblicher Art bitte an das Bischöfliche Generalvikariat, um das Vorgehen im Einzelfall abzustimmen.

Ansprechpartner:

Christoph Maletz
Steuerreferent

Hauptabteilung 4 Finanzen und Vermögen Bistum / Kirchengemeinden

Tel.: 0241 452 550

Mail: christoph.maletz@bistum-aachen.de

 

Christoph Maletz ist Steuerreferent in der Hauptabteilung 4, Finanzen und Vermögen Bistum / Kirchengemeinden.

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Sie haben Anmerkungen, Fragen oder Inhalte für uns?

Die Newsletter-Redaktion freut sich über Feedback und Anregungen.

Auch inhaltliche Beiträge sind herzlich willkommen.

Schreiben Sie uns an kommunikation@bistum-aachen.de

Für die Newsletter des Bistums Aachen zeichnen folgende Einrichtung bzw. Personen verantwortlich im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Hauptabteilung 4 Finanzen und Vermögen Bistum Kirchengemeinden
Klosterplatz 7, 52062 Aachen
0241 452 243 | kommunikation@bistum-aachen.de

Verantwortlich im Sinne der Presse:
Martin Tölle 

Einrichtung des Bistums Aachen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Vertreten durch Pfr. Jan Nienkerke, Generalvikar
Klosterplatz 7, 52062 Aachen