Volksmusik in all ihren Facetten und unterschiedlichen regionalen Ausprägungen verbindet die Menschen und leistet somit einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander. Um diesem gesellschaftlichem Auftrag gerecht zu werden, fördert das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat entsprechende Projekte der Volksmusik nun mit der Volksmusikförderrichtlinie des Impulsprogramms Volksmusik. Förderfähige Vorhaben: regelmäßige Volksmusikkurse mit externen Referenten aus einem bereitgestellten Referentenpool. Gefördert werden die Referentenhonorare. Antragsberechtige: Institutionen im sozialen sowie im Bildungsbereich mit Sitz in Bayern. Nicht-Antragsberechtigte: bestehende Gruppe im Bereich Volksmusik sowie reiner Instrumentalinterricht außerhalb des Ensemblespiels Umfang der Zuwendung: maximal 3.000 Euro,- für ein jährliches Vorhaben Antragstellung: bis 30. September bzw. 31. März mit ca. 6 Monaten Vorlauf zum Projektbeginn. → Weitere Informationen→ Referentenpool→ Antragsplattform
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