24-h Lieferantenwechsel: neue Prozesse für Ein- und Auszüge von Mieterinnen und Mietern
Das Wichtigste: • Mit dem neuen 24-Stunden-Lieferantenwechsel geht einher, dass Stromlieferverträge nur noch für zukünftige Zeitpunkte angemeldet oder beendet werden können. • Die neuen Vorgaben betreffen ausschließlich den technischen Prozess des Lieferantenwechsels, nicht die vertraglich geregelten Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten. • Wohnungsunternehmen sind dazu angehalten, ihre Mieter über die Änderung im Zusammenhang mit Ein- und Auszügen zu informieren. • Eine Weitergabe von Mietvertragsdaten (z. B. Name, Auszug, Einzug) an Stromversorger vorab oder unmittelbar nach der Wohnungsübergabe ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Mieters erlaubt. Nach Inanspruchnahme des Vermieters durch einen Energieversorger kann er aber die Daten des neuen Mieters an den Versorger weitergeben. • Wohnungsunternehmen müssen nicht, können den Stromversorger aber unterstützen, indem sie die 11-stellige Marktlokations-ID (MaLo-ID) ins ERP-System integrieren und die Mieter-Einwilligung zur Datenweitergabe einholen.
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Ihre Ansprechpartner sind RAin Claudia Dithmar und Antje Schmidt.
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