Thüringer Grundsteuergesetz
Am 30.10.2025 hat der Thüringer Landtag das Thüringer Grundsteuergesetz beschlossen. Es soll für die Festsetzung der Grundsteuer ab dem Jahr 2027 Anwendung finden.
Was ist neu?
Neu sind lediglich die vom Bundesgesetz abweichenden Messzahlen:
Für Wohngebäude reduziert sich die Messzahl von bisher 0,31 Promille auf 0,23 Promille.
Für Gewerbe- und Mischimmobilien (gewerblicher Anteil > 20%) erhöht sich die Messzahl von 0,34 Promille auf 0,59 Promille.
Die Vergünstigungen des Bundesgesetzes vor allen für Genossenschaften bleiben weiter bestehen.
Ab 2025 haben die Kommunen die Möglichkeit drei Hebesätze festzulegen
- Land und Forstwirtschaft
- Unbebaute und Gewerbeimmobilien
- Wohngebäude
Was ist zu tun?
Nach dem Gesetzentwurf muss der Grundstückseigentümer zunächst nicht aktiv werden.
Die Finanzämter erlassen von Amtswegen neue Messbescheide mit den geänderten Messzahlen. Diese werden den Eigentümern übersandt und müssen natürlich geprüft werden. Hier besteht auch die Chance, evtl. vergessene Ermäßigungen aus den ursprünglichen bestandskräftigen Bescheiden wieder geltend zu machen.
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Ihr Ansprechpartner ist StB Bernd Henn.
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