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Nummer 44/2025
19.11.2025

vtw zur: Kampagne zum Thema Mieten

Die Linke reagiert auf den Wohnungsmangel mit einer bundesweiten Kampagne, auch in Thüringen. Vorgeschlagen werden unter anderem ein befristeter Mietenstopp und mehr sozialer Wohnungsbau. Ob die vorgeschlagenen Instrumente die gewünschte Wirkung erzielen, bleibt offen.

>>> zum MDR Beitrag...

Betriebsvergleich 2025 – Erinnerung zur Teilnahme

Der vtw führt auch in diesem Jahr wieder den Betriebsvergleich der Thüringer Wohnungswirtschaft durch. Die Auswertung liefert belastbare Kennzahlen zu Wirtschaftlichkeit, Bewirtschaftungskosten, Investitionen, Mieten und Personalstrukturen – eine wichtige Grundlage für strategische Entscheidungen in den Unternehmen und für unsere verbandsweite Interessenvertretung.

Wohnungsunternehmen, die bislang noch nicht teilgenommen haben, möchten wir an die Abgabe bis Ende November erinnern.
Der Erfassungsbogen steht hier zum Download bereit: https://www.vtw.de/betriebsvergleich/


Ihr Ansprechpartner ist Maximilian Laue.

Wohnungswirtschaft treibt Glasfaserausbau voran

„Die Wohnungswirtschaft als Schlüsselakteur zur Beschleunigung des FTTH-Ausbaus“: So lautet der Titel der gemeinsamen Studie der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt und des Telekommunikationsdienstleisters TKI Chemnitz. Befragt wurden per Online-Erhebung Wohnungsunternehmen aus ganz Deutschland mit insgesamt mehr als einer Million Wohnungen und – im Rahmen von Experteninterviews – Vertreter aus der Wohnungswirtschaft, von Verbänden sowie von Netzbetreibern. Auch Thüringer Wohnungsunternehmen haben sich an der Studie beteiligt. Die Ergebnisse hat TKI auf deren Website veröffentlicht.

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Ihre Ansprechpartnerin ist Uta Thiel.

GdW-Rundschreiben zur TKG-Novelle mit Musterschreiben an die Politik

Die Vorbereitungen für eine Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) befinden sich in einer entscheidenden Phase. Der für November 2025 angekündigte TKG-Referentenentwurf ist nach aktuellen Informationen auf das kommende Jahr verschoben. 

Den Positionen der jeweiligen Landesregierungen und der Bundestagsabgeordneten in den Wahlkreisen kommt jetzt hohe Bedeutung. Wir bitten Sie daher, auf Ihre Landesregierungen, Abgeordnete, etc. zuzugehen, um für die wohnungswirtschaftlichen Positionen zu werben. Auch Schreiben einzelner Wohnungsunternehmen an die Politik leisten einen wichtigen Beitrag, um auf das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDS), die Bundesregierung und den Bundesrat einzuwirken.

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Ihre Ansprechpartnerin ist Uta Thiel.

Informationsveranstaltungen zum neuen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“

Erstmals stellt der Bund Fördermittel für das neue Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bereit. Für den aktuellen Projektaufruf sind 333 Millionen Euro vorgesehen.

Das BBSR bietet zwei digitale Informationsveranstaltungen an:

  • Donnerstag, 27.11.2025, 10:00–12:00 Uhr
  • Dienstag, 02.12.2025, 10:00–12:00 Uhr

Vorgestellt werden die Förderziele, Schwerpunkte, Voraussetzungen, das Antragsverfahren sowie Hinweise zur Nutzung des Förderportals easy-Online. Zudem werden häufige Fragen rund um den Projektaufruf beantwortet.

Der Projektaufruf, der Registrierungslink und weitere Informationen stehen unter:
www.bbsr.bund.de/SKS2025

Förderinitiative „Gemeinsam gegen Leerstand“ – Modellregionen gesucht

Das BMWSB und das BBSR suchen bis zu 13 Modellregionen, die neue Wege im Umgang mit Leerstand in ländlichen Räumen entwickeln. Gefördert werden Analyse, Strategieentwicklung, Umsetzungsprojekte und Beteiligungsprozesse – mit bis zu 600.000 Euro pro Region.

Frühstarter können ihre Projektskizze bereits bis 03.12.2025 einreichen, regulär bis 16.01.2026.

Alle Infos, Termine und Unterlagen finden Sie hier: BBSR - Aufrufe - Gemeinsam gegen Leerstand.

Ernst & Young Studie - Serielles Bauen und Sanieren

Die deutsche Bauwirtschaft steht unter Druck: Hohe Baukosten, Fachkräftemangel und langwierige Genehmigungsprozesse erschweren die Umsetzung dringend benötigter Projekte. Serielles Bauen und Sanieren bietet hier neue Chancen – durch industrielle Vorfertigung, schnellere Abläufe und gleichbleibend hohe Qualität.

Mit dieser Umfrage soll heraus gefunden werden, wie Marktakteure das Potenzial und die Herausforderungen serieller Ansätze – insbesondere auch im Bereich der Sanierung – einschätzen. Ihre Perspektive hilft, ein besseres Bild der zukünftigen Baupraxis zu zeichnen. 

Ihre Antworten werden automatisch anonymisiert und sind Ihnen im Nachhinein nicht zuzuordnen.

>>> zur Umfrage...

Transparenz mit System: So gehen Sie korrekt mit Auskunftsanfragen nach Art. 15 DS-GVO um

Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss betroffenen Personen auf Anfrage Auskunft über diese Daten geben können. Art. 15 DS-GVO verpflichtet Verantwortliche dazu, transparent offenzulegen, welche Informationen gespeichert sind und wie diese verarbeitet werden. Auf entsprechende Anfragen muss innerhalb eines Monats reagiert werden. In besonders komplexen Fällen kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden – vorausgesetzt, die anfragende Person wird fristgerecht darüber informiert.

Bevor jedoch eine Antwort versendet wird, ist eine sorgfältige Prüfung unerlässlich. Nicht jede Anfrage, die das Stichwort „Datenauskunft“ enthält, ist automatisch eine zulässige Anfrage nach Art. 15 DS-GVO. Es muss u. a. sichergestellt werden:

  • dass die Identität der anfragenden Person eindeutig verifiziert ist,
  • dass die Anfrage tatsächlich das eigene Unternehmen betrifft,
  • und dass keine Daten unbeteiligter Dritter offengelegt werden.

Eine strukturierte Prüfung schützt vor Risiken wie unbeabsichtigten Datenweitergaben oder der Überschreitung gesetzlicher Fristen.

Unternehmen sollten daher klar definierte Prozesse für den Eingang, die Identitätsprüfung und die Bearbeitung solcher Anfragen etablieren. Standardisierte Abläufe schaffen Rechtssicherheit, vermeiden Fehler und erleichtern die interne Zusammenarbeit.

Unser Team unterstützt Sie dabei, praxisnahe Kommunikationsleitfäden und effiziente interne Prozesse für den Umgang mit Auskunftsanfragen zu entwickeln – rechtssicher, verständlich und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
Kontaktieren Sie uns gern unter datenschutz@domusconsult.de.

Beste Grüße sendet Ihnen Verbandsdirektor Frank Emrich

Telefon:   (0361) 3 40 10 - 219

Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.
(gesetzlicher Prüfungsverband)

Verbandssitz:
Regierungsstraße 58, 99084 Erfurt

Vorstand:
Frank Emrich, Michael Kube (WP/StB)

Vorsitzende des Verbandsrates:
Silke Wuttke

Registergericht: Erfurt VR 160078

 
 
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