Cybersicherheit wird verpflichtend: Bundestag gibt grünes Licht für NIS-2
Am 13.11.2025 wurde das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) vom Bundestag verabschiedet und am 21.11.2025 vom Bundesrat bestätigt. Mit der NIS-2-Richtlinie verfolgt die EU das Ziel, die Widerstandsfähigkeit kritischer und wichtiger Dienste gegenüber Cyberangriffen deutlich zu erhöhen. Für viele Unternehmen bedeutet das, dass sie erstmals unter eine verbindliche Cybersicherheitsregulierung fallen.
Auch Wohnungsunternehmen können mittelbar betroffen sein – insbesondere durch Lieferanten oder Dienstleister, die selbst NIS-2-pflichtig sind. Das betrifft z. B. den Einkauf von Telekommunikationsdiensten, Netz-Infrastruktur oder anderen digital kritischen Services. In seiner Stellungnahme weist der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) genau auf dieses Problem hin: Wohnungsunternehmen, die Telekommunikationsdienste Dritter bereitstellen, etwa Kabel-Internet im Rahmen der Vermietung, haben oft keinen direkten Einfluss auf die zugrunde liegenden technischen Sicherheitsmaßnahmen. Sie sind daher darauf angewiesen, dass ihre Vorlieferanten die geforderten Sicherheitsstandards einhalten.
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