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Nummer 46/2025
03.12.2025

Abwägungsvorrang für Wohnungsbau – Koalition folgt GdW-Vorschlag

Berlin – Der Koalitionsausschuss hat sich auf einen Vorrang für den Wohnungsbau in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt verständigt. Künftig soll – ähnlich wie bei der Sonderregelung für Windkraftanlagen im EEG – in Abwägungsprozessen deutlich häufiger zugunsten neuer Wohnungen entschieden werden.

„Das ist ein klares Bekenntnis zum Menschenrecht auf Wohnen. Endlich setzt die Politik ein deutliches Zeichen: Wohnraum hat Vorrang“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft. „Dieser Schritt zeigt, dass die Bedürfnisse der Menschen in Deutschland wieder konsequent in den Mittelpunkt gestellt werden.“

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Anbietervergleich „Digitaler Heizungskeller“
Online am 21. Januar 2026

Mittlerweile gibt es zahlreiche Angebote zum Monitoring und Fernsteuern technischer Anlagen in Wohngebäuden. Der digitale Heizungskeller kann ein Baustein zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden sein. Doch was steckt hinter den Angeboten? Wie unterscheiden sich die Produkte? Und worauf sollten die Wohnungsunternehmen bei der Auswahl achten?

In der Online-Veranstaltung am 21. Januar 2026 stellen insgesamt neun Unternehmen in kurzen Pitches ihre Lösungen für die Wohnungswirtschaft vor.

Dr. Marcus Rackel vom KEDi Kompetenzzentrum Energieeffizienz durch Digitalisierung eröffnet die Veranstaltung mit einem Impulsvortrag. Mit Arne Rajchowski vom DigiWoh Kompetenzzentrum Digitalisierung Wohnungswirtschaft e.V. werfen wir einen Blick zurück und fassen die Erkenntnisse zusammen.

Die Veranstaltung ist kostenlos und findet als mitteldeutsche Kooperation statt.

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Ihre Ansprechpartner sind Uta Thiel und Antje Schmidt.

Schulungs- und Informationsveranstaltungen zum Jahresabschluss 2025 - Agenda und Referenten

Wie in unserer Vorankündigung vom 4. November 2025 bereits avisiert, geben wir Ihnen >>> HIER weitere Informationen,  insbesondere die Themen und Referenten, für die Schulungs- und Informationsveranstaltungen zum Jahresabschluss 2025 bekannt.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihre Ansprechpartnerin ist Tanja Kliche.

Ab 16. Dezember 2025:
KfW 298 – Effizienzhaus 55 für Wohngebäude

Ab dem 16. Dezember 2025 können Wohnungsunternehmen im Rahmen des KfW‑Programms Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KfW 298) die neue Förderstufe Effizienzhaus 55 (EH 55) beantragen.

Gefördert werden Neubauten, die den EH 55‑Standard erfüllen, ausschließlich erneuerbare Energien für Wärme nutzen und für die eine gültige Baugenehmigung vorliegt oder die zuständige Baubehörde Kenntnis von dem Vorhaben erlangt hat.

Voraussetzung für die Antragstellung ist die frühzeitige Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA/gBzA) durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz; dies ist ab dem 10. Dezember 2025 möglich.

Förderkonditionen: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 100.000 € je Wohneinheit; bei zusätzlicher Nachhaltigkeitszertifizierung bis zu 150.000 €.

Über KfW 498 können kommunale Eigenbetriebe einen Investitionszuschuss von 5 % auf die förderfähigen Kosten beantragen.

Weitere Informationen zum KfW 298

Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499) | KfW

Die KfW bietet ab Freitag dieser Woche Kurzschulungen zum Förderprogramm „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude" an. 

Interessierte Wohnungsunternehmen können sich unter folgendem Link anmelden:

https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Service/KfW-Akademie-(Veranstaltungen)/index.jsp


Ihr Ansprechpartner ist Maximilian Laue.

Beste Grüße sendet Ihnen Verbandsdirektor Frank Emrich

Telefon:   (0361) 3 40 10 - 219

Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.
(gesetzlicher Prüfungsverband)

Verbandssitz:
Regierungsstraße 58, 99084 Erfurt

Vorstand:
Frank Emrich, Michael Kube (WP/StB)

Vorsitzende des Verbandsrates:
Silke Wuttke

Registergericht: Erfurt VR 160078

 
 
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