Ab 16. Dezember 2025: KfW 298 – Effizienzhaus 55 für Wohngebäude
Ab dem 16. Dezember 2025 können Wohnungsunternehmen im Rahmen des KfW‑Programms Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KfW 298) die neue Förderstufe Effizienzhaus 55 (EH 55) beantragen.
Gefördert werden Neubauten, die den EH 55‑Standard erfüllen, ausschließlich erneuerbare Energien für Wärme nutzen und für die eine gültige Baugenehmigung vorliegt oder die zuständige Baubehörde Kenntnis von dem Vorhaben erlangt hat.
Voraussetzung für die Antragstellung ist die frühzeitige Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA/gBzA) durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz; dies ist ab dem 10. Dezember 2025 möglich.
Förderkonditionen: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 100.000 € je Wohneinheit; bei zusätzlicher Nachhaltigkeitszertifizierung bis zu 150.000 €.
Über KfW 498 können kommunale Eigenbetriebe einen Investitionszuschuss von 5 % auf die förderfähigen Kosten beantragen.
Weitere Informationen zum KfW 298
Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499) | KfW
Die KfW bietet ab Freitag dieser Woche Kurzschulungen zum Förderprogramm „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude" an.
Interessierte Wohnungsunternehmen können sich unter folgendem Link anmelden:
https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Service/KfW-Akademie-(Veranstaltungen)/index.jsp
Ihr Ansprechpartner ist Maximilian Laue.
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