Entwurfsstand Gebäudemodernisierungsgesetz
Am 6. Mai wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich veröffentlicht. Die Länder & Verbände hatten 4 Werktage Zeit für ihre Stellungnahmen bis zum 11. Mai - am 13. Mai wurde das Gesetz - mit einzelnen Änderungen - bereits im Kabinett bestätigt. Es handelte sich also de facto um eine Scheinanhörung.
Der GdW konstatierte zum Entwurf, das Technologieoffenheit benannt wird, es in der Umsetzung aber weitgehend bei Einzelanforderungen und Nachweispflichten bleibt. Er muss mehr auf Investitionssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Vollzugsfähigkeit ausgerichtet werden. Es fehle ein verbindlicher, nachvollziehbarer, standardisierter CO2-Minderungspfad. Die neuen Kostenverteilungsregelungen zu Netzentgelten, CO2-Kosten und Biogasanteil werden kritisiert. Und was gänzlich vermisst wird: Änderungen in § 556c BGB, der WärmelieferV und der AVBFernwärme, die scheinbare Privilegierung von Fernwärme wird damit blockiert. Sollten im Referentenentwurf bereits die Spielregeln für Energieausweise verschärft werden: Verbrauchsausweise sollen war weiter zulässig sein, aber mit einer verpflichtenden Begehung sowie Ergänzungen zur Raumklimaqualität, THG-Minderungen und zur Restlebensdauer der TGA. Nun soll im 2. Entwurf der Bundesregierung zusätzlich die hohe Hürde einer monatlichen Verbrauchserfassung eingeführt werden.
Auch der Normenkontrollausschuss hat das Gesetzgebungsverfahren scharf kritisiert. Das Gebäudemodernisierungsgesetz kommt nun ins parlamentarische Verfahren. Dort sind Änderungen möglich und durchaus üblich. Das Gesetz soll im Sommer in Kraft treten – absolute Deadline ist der 31. Oktober, auf den die Inkraftsetzung des GEG infolge der kommunalen Wärmeplanung verschoben wurde.
>>> Stellungnahme des GdW zum GModG
>>> Gesetzentwurf
Gebäudemodernisierungsgesetz - GModG: SHK-Handwerk kritisiert fehlende Sachpolitik
Beitrag von Nationaler Normenkontrollrat
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – Systemwechsel gegenüber dem Gebäudeenergiegesetz – aus GEG wird GModG | RÖDL
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