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Nummer 20/2026
20.05.2026

Entwurfsstand Gebäudemodernisierungsgesetz

Am 6. Mai wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich veröffentlicht. Die Länder & Verbände hatten 4 Werktage Zeit für ihre Stellungnahmen bis zum 11. Mai - am 13. Mai wurde das Gesetz - mit einzelnen Änderungen - bereits im Kabinett bestätigt. Es handelte sich also de facto um eine Scheinanhörung.

Der GdW konstatierte zum Entwurf, das Technologieoffenheit benannt wird, es in der Umsetzung aber weitgehend bei Einzelanforderungen und Nachweispflichten bleibt. Er muss mehr auf Investitionssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Vollzugsfähigkeit ausgerichtet werden. Es fehle ein verbindlicher, nachvollziehbarer, standardisierter CO2-Minderungspfad. Die neuen Kostenverteilungsregelungen zu Netzentgelten, CO2-Kosten und Biogasanteil werden kritisiert. Und was gänzlich vermisst wird: Änderungen in § 556c BGB, der WärmelieferV und der AVBFernwärme, die scheinbare Privilegierung von Fernwärme wird damit blockiert.  Sollten im Referentenentwurf bereits die Spielregeln für Energieausweise verschärft werden: Verbrauchsausweise sollen war weiter zulässig sein, aber mit einer verpflichtenden Begehung sowie Ergänzungen zur Raumklimaqualität, THG-Minderungen und zur Restlebensdauer der TGA. Nun soll im 2. Entwurf der Bundesregierung zusätzlich die hohe Hürde einer monatlichen Verbrauchserfassung eingeführt werden.

Auch der Normenkontrollausschuss hat das Gesetzgebungsverfahren scharf kritisiert. Das Gebäudemodernisierungsgesetz kommt nun ins parlamentarische Verfahren. Dort sind Änderungen möglich und durchaus üblich. Das Gesetz soll im Sommer in Kraft treten – absolute Deadline ist der 31. Oktober, auf den die Inkraftsetzung des GEG infolge der kommunalen Wärmeplanung verschoben wurde.

>>> Stellungnahme des GdW zum GModG

>>> Gesetzentwurf

 

Gebäudemodernisierungsgesetz - GModG: SHK-Handwerk kriti­siert feh­lende Sach­politik

Beitrag von Nationaler Normenkontrollrat

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – Systemwechsel gegenüber dem Gebäudeenergiegesetz – aus GEG wird GModG | RÖDL



Ihre Ansprechpartnerin ist Antje Schmidt.

Neue Bundesförderung „Gewerbe zu Wohnen“
startet ab Juli 2026

Ab dem 1. Juli 2026 öffnet das Antragsfenster für die neue Bundesförderung „Gewerbe zu Wohnen“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Gefördert wird der Umbau bislang nicht zu Wohnzwecken genutzter Gebäude oder Gebäudeteile – etwa leerstehender Büro- oder Gewerbeimmobilien – zu neuem Wohnraum.

Wohnungsunternehmen und weitere Investoren können dabei einen Zuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten erhalten. Förderfähig sind Ausgaben von bis zu 100.000 Euro je neu entstehender Wohneinheit. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Gebäude energetisch mindestens auf das Niveau Effizienzhaus 85 EE saniert werden.

Die Antragstellung erfolgt über die KfW und muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie: BMWSB Gewerbe zu Wohnen - BMWSB


Ihr Ansprechpartner ist Maximilian Laue.

++ Für Azubis: Bewerbungsfrist für Lerninsel 2026 endet am 31. Mai ++

In einer Projektwoche werden Themengebiete wie Kommunikation, Projektmanagement, Projektentwicklung und Präsentationstechnik behandelt und am Nachmittag erhalten die Auszubildenden Segelunterricht auf dem Wannsee.

Bewerbungsschluss: 31.5.2026

Weitere Informationen: https://www.bba-campus.de/weiterbildung/detail/lerninsel-2026/

 

++ Alumni-Treffen am Fluss für alle ehemaligen Immobilienfachwirte am 24.6.26 ++

Wir laden alle Absolventen und Absolventinnen unserer Immobilienfachwirtkurse herzlich zu unserem zweiten Alumni-Treffen am 24.6.2026 ein – einem Abend voller Wiedersehen, neuer Kontakte und wertvoller Impulse aus der Branche. Hier haben Sie die Gelegenheit, ehemalige Weggefährten wiederzutreffen und sich mit Absolventinnen und Absolventen aus anderen Jahrgängen auszutauschen.

Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie hier.

 

++ Bildungsangebote 1. HJ 2026 ++

Beste Grüße sendet Ihnen Verbandsdirektor Frank Emrich

Telefon:   (0361) 3 40 10 - 219

Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.
(gesetzlicher Prüfungsverband)

Verbandssitz:
Regierungsstraße 58, 99084 Erfurt

Vorstand:
Frank Emrich, Michael Kube (WP/StB)

Vorsitzende des Verbandsrates:
Silke Wuttke

Registergericht: Erfurt VR 160078

 
 
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