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18.06.2026

Neue Thüringer Wohnungsbauförderung

Die Thüringer Landesregierung hat die Wohnungsbauförderung für den Zeitraum 2026 bis 2030 neu aufgestellt. Die neue Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Mietwohnungsbaus im Freistaat Thüringen wurde am 18. Juni veröffentlicht und unterstützt die Schaffung sowie die bedarfsgerechte Anpassung von bezahlbarem, belegungsgebundenem Mietwohnraum.

Gefördert werden insbesondere Neubau, Umbau, Ausbau, Erweiterung, Modernisierung und Sanierung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringerem Einkommen. Die Förderung erfolgt als zinsloses Baudarlehen, das durch signifikante direkte Zuschüsse ergänzt werden kann. Damit ergeben sich für Wohnungsunternehmen, Kommunen und weitere Vorhabenträger neue Fördermöglichkeiten für sozial gebundenen Mietwohnraum in Thüringen.

Der vtw wurde im Rahmen der Erarbeitung der Richtlinie angehört und hat die Perspektive der Thüringer Wohnungswirtschaft in den Prozess eingebracht.

Voraussetzung für eine Förderung ist ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben mit angemessener Eigenleistung sowie die Einhaltung der miet- und belegungsrechtlichen Bindungen. Die Programmanmeldung ist ab sofort bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) möglich.

Das für Wohnungsbau zuständige Ministerium ist das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI). Bewilligungsstelle ist die Thüringer Aufbaubank (TAB).

>>> TMDI: Förderrichtlinie und Medieninformation

>>> TAB: Programmdetails und Hinweise zur Antragstellung



Ihr Ansprechpartner ist Maximilian Laue.

TAB plant Online-Info-Veranstaltungen

Gerne informieren wir Sie bereits jetzt darüber, dass von der TAB digitale Informations-veranstaltungen zu den Inhalten der Richtlinie und zur Beantragung der Fördermittel geplant sind.

Wir informieren Sie über diesen Newsletter, sobald die Termine bekannt sind.

Statement vtw

„Wirtschaftlicher, einfacher, schneller –
dafür haben wir uns als Wohnungswirtschaft intensiv eingesetzt. 
Die neue Richtlinie schafft deutlich bessere Rahmenbedingungen
für die dringenden Investitionen in Neubau und Bestand. 
Viele Unternehmen haben ihre Projekte bereits in den Startlöchern.
Wenn Bewilligung und Förderung nun zügig greifen, kann die Richtlinie mehr bezahlbaren Wohnraum in Thüringen ermöglichen.
Wie mehrfach avisiert, gehen wir von 150 Millionen Investitionsvolumen pro Jahr aus, womit sich etwa 700 - 1.000 neue Sozialwohnungen realisieren lassen, sofern die Bundes- und Landesmittel bis 2030 stabil bleiben.“

Beste Grüße sendet Ihnen Verbandsdirektor Frank Emrich

Telefon:   (0361) 3 40 10 - 219

Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.
(gesetzlicher Prüfungsverband)

Verbandssitz:
Regierungsstraße 58, 99084 Erfurt

Vorstand:
Frank Emrich, Michael Kube (WP/StB)

Vorsitzende des Verbandsrates:
Silke Wuttke

Registergericht: Erfurt VR 160078

 
 
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