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Nummer 27/2026
08.07.2026

ThürBO: Baurecht wird vereinfacht, Wohnungsbau gestärkt und Antragsverfahren beschleunigt

Der Thüringer Landtag hat am 26.06.26 das 1. Thüringer Entlastungsgesetz beschlossen. Im Gesetzespaket ist eine wirkungsvolle Novelle der Thüringer Bauordnung verankert. Mit der Gesetzesänderung werden u.a. folgende Verbesserungen umgesetzt:

  1. Vereinfachte Genehmigungsverfahren erweitert: Mehr BVH können künftig ohne ein umfassendes Genehmigungsverfahren schneller realisiert werden.
  2. „Bauturbo“-Regelung mit Genehmigungsfiktion verknüpft: Die Regelung zur Genehmigungsfiktion im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren von 3 Monaten wird hinsichtlich der Zustimmungsfrist der Gemeinde nach BGB angepasst. So können Kommunen über weitreichende Ausnahmeregelungen entscheiden, ohne dass die Verfahrensdauer wesentlich verlängert wird.
  3. Mehr verfahrensfreie Bauvorhaben: Zahlreiche kleinere Bau- und Infrastrukturmaßnahmen können künftig ohne bauaufsichtliche Prüfung umgesetzt werden. Der Bauherr ist für die Einhaltung des Baurechts selbst verantwortlich.
  4. Entbürokratisierung durch Entflechtung von Fachrecht: Wo die Konzentrationswirkung baurechtlicher Verfahren zu Verzögerungen führte, wurden Verfahrensregelungen überprüft.
  5. Umbau- und Umnutzungserleichterungen: Umbauparagraph erleichtert die Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnraum und unterstützt damit die Aktivierung von Bestandsimmobilien für Wohnzwecke.
  6. Brandschutzrecht erleichtert: Verschiedene brandschutzrechtliche Anforderungen werden praxisgerechter ausgestaltet, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen.
  7. Mehr Flexibilität bei Bauvorlageberechtigung: Mit der Einführung einer „Kleinen Bauvorlageberechtigung“ erhalten künftig auch Handwerksmeister und Techniker mehr Verantwortung und Handlungsspielraum im Genehmigungsprozess.
  8. Stellplatzregelungen gelockert: Die Ausnahmeregelungen zum Entfall von notwendigen Stellplätzen werden erweitert, um insbes. innerstädtisches Bauen zu erleichtern.
  9. Förderung der Elektromobilität: Techn. Nebenanlagen von Ladestationen für Elektromobilität werden verfahrensfrei gestellt und damit schneller umsetzbar
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Ihre Ansprechpartnerin ist Antje Schmidt.

Frank Emrich zur neuen Wohnraumförderrichtlinie
Gastkommentar bei ImmobilienImpulse Mitteldeutschland

In der 14. Ausgabe des kostenpflichtigen Immobilien-Newsletter der Funke Medien Gruppe ordnet Verbandsdirektor die neue Thüringer Wohnraumförderrichtlinie ein. Sie stärkt Neubau und Bestandssanierung gleichermaßen – aber mit einer wichtigen Einschränkung, die gerade den ländlichen Raum trifft.

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Ihre Ansprechpartnerin ist Rebecca Brady.

Landesgartenschau 2026 – Einladung der WVL
25. August 2026 | Leinefelde

Die Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Leinefelde mbH (WVL) lädt die Mitgliedsunternehmen des vtw herzlich zu einem besonderen Sommertreffen im Rahmen der Thüringer Landesgartenschau 2026 ein.

Am Dienstag, dem 25. August 2026, erwartet die Teilnehmenden zunächst ein Frühstücksimbiss mit Gelegenheit zum Austausch im Mieterzentrum der WVL. Anschließend stellt das Unternehmen seine Arbeit vor und gibt spannende Einblicke in die städtebauliche Entwicklung Leinefeldes.

Ein Höhepunkt des Tages ist der gemeinsame Spaziergang entlang der Grünen Achse zum Gelände der Landesgartenschau. Dort erhalten die Gäste eine Führung durch einen der außergewöhnlichsten Ausstellungsorte der Thüringer Landesgartenschau 2026: den „Blumenblock“. Ein Mittagssnack auf dem Ausstellungsgelände rundet das Programm ab. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, die Landesgartenschau individuell zu erkunden.

Anmelden können Sie sich gerne >>> HIER

Die Teilnehmerzahl ist auf 50 begrenzt.



Ihre Ansprechpartnerin ist Rebecca Brady.

WDZ-Sommerfest am 20. August in Blankenhain
Anmeldefrist läuft bis 6.8.2026

Am 23.06. haben wir Ihnen per E-Mail die Einladung zum diesjährigen WDZ-Sommerfest geschickt.

Falls noch nicht geschehen, melden Sie sich bitte bis spätestens 6.8. über den mitgeschickten Link zur Veranstaltung an.

Die Veranstalter (Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. (vtw), die Mitteldeutsche Fachakademie der Wohnungswirtschaft e.V. (MFA), die TVD Versicherungsmakler für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft GmbH und die DOMUS Consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH) freuen sich über die Anmeldungen der Thüringer Landesregierung, darunter auch Steffen Schütz (Thüringer Minister für Digitales und Infrastruktur), der ein Grußwort halten wird.

Allen Personen, die sich bereits angemeldet haben, schicken wir in den nächsten Tagen eine Bestätigung per E-Mail mit den wichtigsten Eckdaten zur Anreise und zum Ablauf.

Mit dem Kennwort „Sommerfest WDZ“ erhalten Sie im Hotel vergünstigte Preise für die Zimmerbuchung: golfresort-weimarerland.de

Freuen Sie sich auf gutes Essen, kühle Getränke und spannende Gespräche!


Ihre Ansprechpartnerin ist Rebecca Brady.

Tagung Smarte Wohnungswirtschaft

Wir laden zusammen mit jenawohnen herzlich am 17. und 18. November nach Jena in das Dorint Esplanada ein!

Die Digitalisierung der Heizungstechnik wird als ein geringinvestiver Hebel zur Verbrauchssenkung und damit Ermöglicher der Dekarbonisierung der Wohnungsbestände gesehen. Aufgrund fehlender Erfahrungen werden diese Projekte  zunächst aufwändig für Wohnungsunternehmen. Der vtw und jenawohnen sowie weitere hochkarätige Redner wollen aufzeigen was bereits funktioniert und was nicht. Was es an Technik braucht, welche Einsparungen realistisch sind und was dies kostet.

Kommen Sie nach Jena, gehen Sie in die Workshops am Vorabend, vernetzen Sie sich mit anderen Handelnden, erfahren Sie Hintergründe und schauen Sie sich zwei komplexe Praxisumsetzungen im Bestand an!

Speichern Sie sich bereits den Termin – die Anmeldung wird in Kürze freigeschaltet!

>>> zur Veranstaltung...


Ihre Ansprechpartnerin ist Antje Schmidt.

Zukunftsforum Wohnungswirtschaft startet im dritten Quartal 2026

Der vtw möchte mit dem Zukunftsforum Wohnungswirtschaft ein neues Austauschformat für Fach- und Führungskräfte aus den Mitgliedsunternehmen ins Leben rufen. Angesprochen sind Mitarbeitende, die bereits Verantwortung tragen, in der Wohnungswirtschaft fest verankert sind und perspektivisch den nächsten Karriereschritt gehen können.

Das Format knüpft an frühere Erfahrungen des Verbandes an: Bereits vor rund 20 Jahren gab es ein Gremium für junge Führungskräfte, das Austausch, Wissenstransfer und strategische Diskussionen innerhalb der Thüringer Wohnungswirtschaft ermöglichen sollte. Vor dem Hintergrund des anstehenden Generationenwechsels in vielen Unternehmen soll dieser Gedanke nun neu belebt werden.

Im Mittelpunkt stehen Austausch, Orientierung, Wissenserweiterung und Vernetzung über das eigene Unternehmen hinaus. Geplant sind zunächst drei bis vier Termine pro Jahr – mit fachlichen Impulsen, praxisnahen Einblicken und Raum für gemeinsame Diskussionen.

Der Start ist für das dritte Quartal 2026 vorgesehen. Mitgliedsunternehmen, die geeignete Mitarbeitende benennen oder zunächst Interesse signalisieren möchten, können sich bereits jetzt beim vtw melden.


Ihr Ansprechpartner ist Maximilian Laue.

Webinare zur neuen Thüringer Wohnungsbauförderrichtlinie 2026–2030

Die Thüringer Aufbaubank informiert in zwei kompakten Webinaren über die wichtigsten Inhalte und Rahmenbedingungen der neuen Thüringer Wohnungsbauförderung für die Jahre 2026 bis 2030. Die Veranstaltungen finden jeweils online über Microsoft Teams statt und bieten Gelegenheit, sich einen ersten Überblick über das Förderprogramm, die Antragstellung und die wesentlichen Förderkonditionen zu verschaffen.

Termine:

Montag, 28. Juli 2026, 14:00 bis 14:30 Uhr
Anmeldung über Microsoft Teams:
https://events.teams.microsoft.com/event/4c6673bc-bcff-4c19-bad4-ba3220b59a24@15698102-421c-4a3e-9e4f-666964b15e60

Montag, 24. August 2026, 14:00 bis 14:30 Uhr
Anmeldung über Microsoft Teams:
https://events.teams.microsoft.com/event/3ecbc5fd-fe7d-48ab-a93c-eceb8b18facd@15698102-421c-4a3e-9e4f-666964b15e60

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank:
https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/thueringer-wohnungsbaufoerderung-2026-2030

KfW startet Programm „Gewerbe zu Wohnen“

Zum 1. Juli 2026 startet die KfW das neue Zuschussprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ (266). Gefördert wird der Umbau bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter, beheizter Gebäude oder Gebäudeteile zu Wohnraum. Voraussetzung ist, dass durch den Umbau mindestens eine neue Wohneinheit entsteht und diese nach Abschluss des Vorhabens für mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt wird.

Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch bezogen auf 100.000 Euro je neu entstehender Wohneinheit. Förderfähig sind die Umbaukosten; Kosten der energetischen Sanierung können ergänzend über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) adressiert werden. Die neu geschaffenen Wohneinheiten müssen grundsätzlich mindestens das Niveau Effizienzhaus 85 EE beziehungsweise Effizienzhaus Denkmal EE erreichen. Anträge sind direkt bei der KfW zu stellen. Wichtig: Ein Vorhabenbeginn vor Erteilung der Förderzusage ist förderschädlich. Weitere Informationen stellt die KfW unter www.kfw.de/266 bereit.


Ihr Ansprechpartner ist Maximilian Laue.

Ergebnisse des Rödl-Fernwärme-Benchmarkings 2025 – Preisgestaltung im Wandel

Die Transformation der Erzeugungslandschaft führt zu einer nachhaltigen Verschiebung der Kostenstruktur. Anlagen auf Basis Erneuerbarer Energien verursachen hohe Investitions‑ und Kapitalkosten, während die laufenden Brennstoffkosten vergleichsweise gering sind.

Die Benchmarking‑Daten bestätigen diesen Trend: Je höher der Dekarbonisierungsgrad eines Netzes, desto geringer fällt der Anteil variabler Kosten an den Gesamtkosten aus. Damit steigt die Bedeutung des Grund‑ bzw. Leistungspreises als stabiler, mengenunabhängiger Erlöspfad. Der Arbeitspreis hingegen verliert an Gewicht, da Erneuerbare Energien strukturell niedrigere variable Kosten verursachen als fossile Systeme. Diese Entwicklung ist nicht nur eine theoretische Erwartung, sondern bereits heute in den Zahlen sichtbar: Die Transformation führt zu einer langfristigen Verschiebung der Kostenbasis – und damit zu einer veränderten Logik der Preisgestaltung.

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Stand des Smart-Meter-Rollouts 2026

Deutschland kommt beim Einbau intelligenter Stromzähler nur langsam voran. Ende 2025 wurde die gesetzliche Pflichtquote mit im Schnitt 23 % zwar übertroffen, allerdings bezieht sich die Zahl ausschließlich auf Pflichteinbaufälle, also Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch von 6.000 – 100.000 kWh sowie steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG wie Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen.

Es gibt deutliche Unterschiede nach Größe der Messstellenbetreiber. Lokale Daten laut BNetzA-Monitoring sind bspw. SW HIG 21%, GTH Netz 23%, SWE 20%, NDH Netz 28%, ENWG 49 %, Suhl Netz 25%, SWJ 28%, GeraNetz 25% und bei der TEN 27%.

Insgesamt wurden allerdings erst 5,5 % aller Messstellen in Deutschland durch grundzuständige Messtellenbetreiber mit einem Smart Meter ausgestattet, individuelle Daten nach Netzbetreiber gibt es hierfür nicht. Die „Gesamtquote“ dient der Transparenz und zur schnellen Übersichtlichkeit des Fortschritts.

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Beste Grüße sendet Ihnen Verbandsdirektor Frank Emrich

Telefon:   (0361) 3 40 10 - 219

Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.
(gesetzlicher Prüfungsverband)

Verbandssitz:
Regierungsstraße 58, 99084 Erfurt

Vorstand:
Frank Emrich, Michael Kube (WP/StB)

Vorsitzende des Verbandsrates:
Silke Wuttke

Registergericht: Erfurt VR 160078

 
 
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