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Nummer 30/2026
29.07.2026

Schreiben an Bundestagsabegeordnete

Die aktuelle Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verkompliziert die Förderung deutlich und fokussiert sich auf die höchsten Energieeffizienzstandards (Effizienzhaus 40 und 55) im Bestand. Dies widerspricht dem Koalitionsvertrag, der vorsieht, die Förderprogramme im Bereich „Bauen und Wohnen“ zu zwei zentralen Programmen zusammenzuführen und zu vereinfachen.

Deshalb hat der GdW einen Textvorschlag für ein Schreiben, welches die Wohnungsunternehmen kurzfristig an die Bundestagsabgeordneten in ihren Wahlkreisen übersenden sollten. Die Wohnungsunternehmen könnten dabei ihre eigene Sicht auf Planungsabbrüche und die Folgen der Förderung noch an geeigneter Stelle einbauen.

>>> Download Textvorschlag Bundestagsabgeordnete


Konditionen ab 22.07.2026

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde kurzfristig angepasst. Für Wohnungsunternehmen bedeutet dies in vielen Fällen eine geringere bzw. weniger attraktive Förderung. Betroffen sind insbesondere vermietete Mehrfamilienhäuser: Förderfähige Kosten werden stärker begrenzt, Tilgungszuschüsse in der systemischen Sanierung abgesenkt oder gestrichen und einzelne Boni entfallen.

Die aktuellen Förderkonditionen, die ab 22.07.2026 zu den neuen Förderbedingungen der BEG-Förderung gelten, hat der GdW hier zusammengefasst:

>>> Download Konditionen pdf

Einladung zum KfW Webinar

Am 12.08.2026 um 11:00 Uhr findet ein Webinar mit der KfW statt, um die Änderungen in der BEG-Förderung zu erläutern. Sie können unter folgendem Link teilnehmen:

>>> Link zum KfW-Webinar

Einladung zur Personaltagung

Die zweite Personaltagung am 23. September 2026 beschäftigt sich mit den aktuellen Herausforderungen der Personalarbeit in der Wohnungswirtschaft. Im Mittelpunkt stehen der Wandel des Arbeitsmarkts, veränderte Erwartungen verschiedener Generationen, erfolgreiche Zusammenarbeit im Generationenmix sowie Fragen zu Gesundheit und Kommunikation im Unternehmen. Ergänzt wird dies durch den Einsatz von KI im Personalbereich.

Neben dem fachlichen Input steht der Austausch im Vordergrund.

Die Tagung richtet sich an Geschäftsführende, Vorstände sowie an alle Mitarbeitenden im Bereich Personal.

Anmeldeschluss ist der 09.09.2026.

Details zum Ablauf der Veranstaltung und das Anmeldeformular finden Sie  >>> hier. 

Ihre Ansprechpartnerin ist Claudia Vollmann.

Förderung für Regionalentwicklung und demografischen Wandel

Der Freistaat Thüringen unterstützt Projekte zur nachhaltigen Regionalentwicklung, zur Sicherung der Daseinsvorsorge und zur Gestaltung des demografischen Wandels. Antragsberechtigt sind unter anderem kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften.

Gefördert werden regionale Konzepte und Schlüsselprojekte mit bis zu 80 Prozent, innovative Modellprojekte mit bis zu 90 Prozent und maximal 200.000 Euro sowie konkrete Demografieprojekte mit bis zu 80 Prozent und maximal 20.000 Euro.
Für Mitgliedsunternehmen können beispielsweise innovative Quartiers-, Begegnungs-, Versorgungs- oder Mobilitätsprojekte interessant sein.

Anträge für das Programmjahr 2027 müssen bis zum 30. September 2026 eingereicht werden.

Weitere Informationen gibt es hier: Förderung: Serviceagentur Demografischer Wandel und hier: Regionalentwicklung | Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

 

Bei Rückfragen können Sie sich an Maximilian.Laue@vtw.de wenden.

LEHRGANG: „Zertifizierter Aufsichtsrat (vtw/MFA)“ beginnt am 13. November 2026

Ein professioneller Aufsichtsrat gilt als wichtiges Organ im Rahmen der strategischen Ausrichtung eines Wohnungsunternehmens. Um zielführende Entscheidungen treffen zu können ist es notwendig, dass die Aufsichtsratsmitglieder über das nötige Know-how im Amt verfügen.

In unserem Lehrgang vermitteln wir in verschiedenen Modulen neben dem rechtlichen Fachwissen, Kenntnisse in der Betriebswirtschaft und dem Rechnungswesen und Controlling um Aufsichtsräte mit dem erforderlichen „Rüstzeug“ für die tägliche Arbeit auszustatten. Es wird vermittelt, Unternehmensprozesse fachlich gut zu begleiten und zukunftsorientiert die Wege des Wohnungsunternehmens mitzugestalten.

Termine: 13./ 14.11.2026 und 21.11.2026

Teilnehmergebühr: 1.180,00 EURO/ für alle Module (Buchung einzelner Module möglich)

>>> Informationsflyer und Online-Anmeldung

Kabinettsentwurf für ein TKG-Änderungsgesetz setzt weiter auf Zwang –
OLG Karlsruhe stärkt Eigentümerrechte bei sogenannten „Wohnungsstichen“

Der Kabinettsentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sieht vor, dass Gebäudeeigentümer einen Glasfaservollausbau durch Netzbetreiber grundsätzlich dulden müssen. Zudem soll die Pflicht zum Einbau gebäudeinterner Glasfasernetze bei umfangreichen Renovierungen künftig auch ohne Baugenehmigung gelten. Für eigene Glasfasernetze sind neue Zugangsverpflichtungen vorgesehen. Ob Wohnungsunternehmen bei den Zugangsentgelten gleichbehandelt werden, ist laut GdW noch offen.

Gleichzeitig stärkt eine Entscheidung des OLG Karlsruhe die Eigentümerrechte:
Netzbetreiber dürfen Glasfaserkabel, Verteilerkästen oder Kabelkanäle nicht allein auf Wunsch eines Mieters installieren. Bauliche Eingriffe und Leitungswege müssen vorher mit dem Gebäudeeigentümer abgestimmt werden.

Wohnungsunternehmen sollten daher:
- Netzanfragen zentral steuern,
- vorhandene Infrastruktur dokumentieren und
- Glasfaserpflichten frühzeitig in ihre Modernisierungsplanung einbeziehen.

Einzelheiten enthält das >>> Rundschreiben vom GdW

Sind Sie vorbereitet?

Ab dem 27. September 2026 gelten neue Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Auch Wohnungsunternehmen sollten ihre öffentlich zugänglichen Kommunikationsmittel rechtzeitig überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Die europäischen Vorgaben sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Greenwashing und irreführenden Geschäftspraktiken schützen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen pauschale Aussagen wie „klimaneutral“, „CO₂-neutral“, „klimafreundlich“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“. Diese müssen konkret, nachvollziehbar und belegbar sein.

Der GdW erarbeitet aktuell eine FAQ-Liste, die Aspekte des „Greenwashings“ und „Social Washings“ aufgreift und konkretisiert. Im September wird der GdW außerdem ein Webinar für alle Mitgliedsunternehmen anbieten.

>>> hier finden Sie das Rundschreiben des GdW zum Thema.

Der vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen bietet zudem einen EmpCo-Checker zur ersten Orientierung an. Interessierte können sich an EmpCo@vbw-online.de wenden.

Ihre Ansprechpartnerin ist Rebecca Brady.

Webinar zur neuen Thüringer Wohnungsbauförderrichtlinie 2026–2030

Die Thüringer Aufbaubank informiert in einem kompakten Webinar über die wichtigsten Inhalte und Rahmenbedingungen der neuen Thüringer Wohnungsbauförderung für die Jahre 2026 bis 2030. Die Veranstaltung findet online über Microsoft Teams statt und bietet die Gelegenheit, sich einen ersten Überblick über das Förderprogramm, die Antragstellung und die wesentlichen Förderkonditionen zu verschaffen.

Montag, 24. August 2026, 14:00 bis 14:30 Uhr >>> Anmeldung über MS Teams

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der >>> Internetseite der Thüringer Aufbaubank

++ August bis September ++

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Beste Grüße sendet Ihnen Verbandsdirektor

Frank Emrich

Telefon:   (0361) 3 40 10 - 219

Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.
(gesetzlicher Prüfungsverband)

Verbandssitz:
Regierungsstraße 58, 99084 Erfurt

Vorstand:
Frank Emrich, Michael Kube (WP/StB)

Vorsitzende des Verbandsrates:
Silke Wuttke

Registergericht: Erfurt VR 160078

 
 
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