Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
· Bauen im unbeplanten Innenbereich: In Gebieten, wie zum Beispiel alten Ortskernen, die vor den 1960er Jahren entstanden sind, entfallen künftig aufwendige Baugenehmigungsverfahren. Stattdessen genügt ein vereinfachtes Freistellungsverfahren. Voraussetzung ist, dass sich das geplante Gebäude in die Umgebungsbebauung einfügt. Behörden dürfen nur in Ausnahmefällen eingreifen.
· Dachausbau und Aufstockung: Der Ausbau von Dachgeschossen oder eine Aufstockung bestehender Wohnhäuser wird einfacher. Das ist ein großer Vorteil für Familien mit Platzbedarf oder Investoren, die Flächenpotenziale im Bestand nutzen möchten.
· Reduzierte Abstandsflächen: Der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze wird von 3 Meter auf 2,50 Meter gesenkt. So können vorhandene Fläche effizienter genutzt und Grundstücke besser nachverdichtet werden.
· Mehr genehmigungsfreie Vorhaben: Kleinere Baumaßnahmen zum Beispiel Carports, Garagen, Anbauten können künftig ohne formelle Genehmigung realisiert werden.
· Genehmigungsfreie Abbruchmaßnahmen für Gebäudetypen 1 und 2: Durch die Einführung der generellen Genehmigungsfreiheit von Abbruchvorhaben werden diese vollständig aus der Genehmigungspflicht ausgenommen und durch eine Anzeige bei der Bauaufsicht ersetzt.
· Unterstützung für zukunftsweisendes Bauen: Die Bauordnung enthält nun explizite Abweichungsmöglichkeiten für experimentelle und vereinfachte Bauweisen, wie sie beim sogenannten Gebäudetyp E erprobt werden. Dieser steht für „einfaches Bauen“, das auf überzogene Standards verzichtet und sich auf das Wesentliche konzentriert.
· Vereinfachungen bei Photovoltaik: PV-Anlagen dürfen künftig auch ohne Abstand zu Brandwänden auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften installiert werden – unabhängig vom Brandverhalten. Das erhöht die Wirtschaftlichkeit und fördert die Energiewende.
· Schnellere Verfahren durch Vollständigkeitsfiktion: Bauämter müssen innerhalb eines Monats die Vollständigkeit eines Antrags prüfen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt der Antrag automatisch als vollständig. Nachforderungen sind dann ausgeschlossen.
· Reduzierte Stellplatzpflichten bei kleineren Umbauten im Bestand.
Die Änderungen sind mit Veröffentlichung in Kraft getreten. Weitere Erleichterungen, insbesondere zur Digitalisierung und zur Stärkung des ländlichen Bauens, sollen in einem zweiten Baupaket folgen, das für 2026 angekündigt ist. Daneben sind auch Vereinfachungen im Denkmalschutzrecht geplant.