Bei der Vielzahl täglich neuer Kennzeichen sollte man die Kreation eines neuen Produktnamens gut vorbereiten, um anschließende Überraschungen zu vermeiden. Meist wird man um professionelle Hilfe nicht herum kommen.
q Waren oder Dienstleistungen werden lediglich beschrieben.
q Freihaltebedürfnisse werden übersehen.
q Marken täuschen über Beschaffenheit der Ware oder Dienstleistung: Beispiel „Butterfein“ für Margarine.
q Sie enthalten irreführende geographische Angaben: Champagner darf sich nur Schaumwein nennen der aus der Champagne kommt.
q Negative Bedeutung von fremdsprachigen Marken werden übersehen.
q Recherche, ob fremde ältere Kennzeichenrechte verletzt werden, insbesondere auch von europäischen Kennzeichen. Meist nur durch professionelle Hilfe zu schaffen. Erste Ansprechpartner können die Handwerks- oder Handelskammern sein. Bei Unsicherheiten spezialisierten Patent- oder Rechtsanwalt einschalten.
q In
der Regel empfiehlt sich bei einer besonderen grafischen Aufbereitung einer
Wortmarke die gleichzeitige Anmeldung als Wort-/Bildmarke, d.h. man meldet den
Schriftzug in einer Standardschrift als Wortmarke und gleichzeitig in seiner
besonderen grafischen Gestaltung als Bildmarke an.
Aber: doppelte Kosten!
q Eine nicht schutzfähige Wortmarke kann bei besonderer grafischer Gestaltung als Bildmarke schutzfähig sein (Beispiel Fireworks im Kapitel „Produktname“). Individuelle rechtliche Beratung erforderlich.
q Recherche der erforderlichen Waren- und Dienstleistungsklassen, für die die Marke benutzt werden soll. Online über DPMA möglich. Bei Besonderheiten individuelle rechtliche Beratung erforderlich.
q Zügige Abwicklung von Recherche und Anmeldung, denn ansonsten ist Recherche veraltet.
q Anmeldeformulare einfach downloaden unter unter www.dpma.de.
q Rechtzeitige Überweisung der Anmeldegebühren (drei Monate), denn ansonsten verfällt diese.
q Markenüberwachung, um Verletzung durch Dritte ahnden zu können.
q Schutzfristüberwachung (zehn Jahre), denn ohne rechtzeitige Verlängerung erlischt Markenschutz automatisch.