Checkliste 1: Markenanmeldung Deutschland

Bei der Vielzahl täglich neuer Kennzeichen sollte man die Kreation eines neuen Produktnamens gut vorbereiten, um anschließende Überraschungen zu vermeiden. Meist wird man um professionelle Hilfe nicht herum kommen.

Hauptfehler bei der Kreation neuer Marken

q      Waren oder Dienstleistungen werden lediglich beschrieben.

q      Freihaltebedürfnisse werden übersehen.

q      Marken täuschen über Beschaffenheit der Ware oder Dienstleistung: Beispiel „Butterfein“ für Margarine.

q      Sie enthalten irreführende geographische Angaben: Champagner darf sich nur Schaumwein nennen der aus der Champagne kommt.

q      Negative Bedeutung von fremdsprachigen Marken werden übersehen.

Vor der Anmeldung

q      Recherche, ob fremde ältere Kennzeichenrechte verletzt werden, insbesondere auch von europäischen Kennzeichen. Meist nur durch professionelle Hilfe zu schaffen. Erste Ansprechpartner können die Handwerks- oder Handelskammern sein. Bei Unsicherheiten spezialisierten Patent- oder Rechtsanwalt einschalten.

q      In der Regel empfiehlt sich bei einer besonderen grafischen Aufbereitung einer Wortmarke die gleichzeitige Anmeldung als Wort-/Bildmarke, d.h. man meldet den Schriftzug in einer Standardschrift als Wortmarke und gleichzeitig in seiner besonderen grafischen Gestaltung als Bildmarke an.
Aber: doppelte Kosten!

q      Eine nicht schutzfähige Wortmarke kann bei besonderer grafischer Gestaltung als Bildmarke schutzfähig sein (Beispiel Fireworks im Kapitel „Produktname“). Individuelle rechtliche Beratung erforderlich.

q      Recherche der erforderlichen Waren- und Dienstleistungsklassen, für die die Marke benutzt werden soll. Online über DPMA möglich. Bei Besonderheiten individuelle rechtliche Beratung erforderlich.

q      Zügige Abwicklung von Recherche und Anmeldung, denn ansonsten ist Recherche veraltet.

Anmeldeverfahren

q      Anmeldeformulare einfach downloaden unter unter www.dpma.de.

q      Rechtzeitige Überweisung der Anmeldegebühren (drei Monate), denn ansonsten verfällt diese.

Sonstiges

q      Markenüberwachung, um Verletzung durch Dritte ahnden zu können.

q      Schutzfristüberwachung (zehn Jahre), denn ohne rechtzeitige Verlängerung erlischt Markenschutz automatisch.