q Transparente und eindeutige Information für welchen Zweck und in welcher Form personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Allgemein gehaltene Formulierungen genügen diesen Anforderungen nicht.
q Hinweis, dass keine Pflicht zur Abgabe der Einwilligung besteht, sondern diese freiwillig erfolgt.
q Der Nutzer muss seine Einwilligung aktiv bestätigen. Das bloße Einblenden eines Textes genügt genauso wenig, wie eine bereits voreingestellte Bestätigung. Der User muss zustimmen, nicht seiner Zustimmung widersprechen.
q Der Nutzer muss darauf hingewiesen werden, dass er seine Zustimmung jederzeit widerrufen kann. Die erhobenen Daten sind dann zu löschen.
q Es muss die Möglichkeit der jederzeitigen Abrufbarkeit der Einwilligungserklärung bestehen. Ausreichend ist, dass der abstrakte Text abrufbar ist, nicht die konkrete Einwilligung.
q Die Einwilligungs-Erklärung muss protokolliert werden. Liegt eine Dokumentation nicht vor, gilt die Zustimmung als nicht erfolgt.
q Die Datenschutzerklärung darf nicht zur Voraussetzung für die Nutzung eines Dienstes gemacht werden.
q Jederzeitige Auskunftspflicht über die erhobenen Daten.